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Die Kreise Pfaffenhofen und Kelheim haben explizite Vereinbarungen zu Investitionen und Unterhaltsmaßnahmen an den beiden Standorten der Ilmtalklinik-GmbH getroffen

(zel) Die Betriebs-Ergebnisse der beiden unter dem Dach der Ilmtalklinik-GmbH firmierenden Krankenhäuser von Pfaffenhofen und Mainburg werden künftig nicht mehr gesondert ausgewiesen. Einer entsprechenden Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) hat gestern der Pfaffenhofener Kreistag zugestimmt. Das Kelheimer Kreis-Gremium hatte bereits im Herbst vergangenen Jahres diesen Beschluss gefasst. 

Damit wird auch dem gewünschten Zusammenwachsen der beiden Krankenhäuser Rechnung getragen, die unter der Marke „Ilmtalkliniken“ und unter der Regie von Geschäftsführer Marcel John künftig als „ein Haus“ agieren und wahrgenommen werden wollen. Weil die neue Strategie standortübergreifend ist, wäre eine Ausweisung von getrennten Betriebs-Ergebnissen auch wenig aussagekräftig. Denn zum Beispiel Chefärzte sind mitunter für beide Standorte zuständig. 

Außerdem zog man in Pfaffenhofen in der gestrigen Sitzung des Kreistags mit weiteren Beschlüssen nach, um ergänzende Vereinbarungen zu diversen Finanzierungsfragen zu treffen. Ausgegangen war die Initiative vom Landkreis Kelheim. Der dortige Landrat Hubert Faltermeier (FW) erklärte heute auf Anfrage unserer Zeitung: „Bei allen Schwierigkeiten, die die Krankenhäuser derzeit haben und künftig haben werden, sind klare Verträge zwischen den Gesellschaftern von Vorteil. Wir wollen klare Verhältnisse in Bezug auf den Landkreis Pfaffenhofen, deshalb dieser Ergänzungsvertrag.“ 

Die Ilmtalklinik-GmbH umfasst bekanntlich die beiden früheren Kreiskrankenhäuser in Pfaffenhofen und Mainburg. Gesellschafter dieser GmbH sind die Landkreise Pfaffenhofen (mit 85 Prozent) und Kelheim (15 Prozent). Entsprechend der Geschäftsanteile tragen die beiden Kreise auch das Defizit der Krankenhaus-GmbH. Bevor aber der Defizit-Ausgleich oder auch Zahlungen zur Liquiditäts-Stärkung fließen, sind künftig jeweils Einzelbeschlüsse nötig – so wurde es jetzt explizit vereinbart. 

Außerdem wurde ausdrücklich geregelt, welcher Landkreis bei Investitions- und Unterhaltsmaßnahmen an den jeweiligen Klinik-Standorten wie stark zur Kasse gebeten wird. Grundsätzlich gilt: Investitionsmaßnahmen an den Betriebsstätten erfolgen auf Kosten des jeweiligen Landkreises. Maßnahmen zum Bauunterhalt an beiden Standorten bezahlt dagegen die Klinik-GmbH; diese Kosten schlagen sich dann in der Gewinn- und Verlustrechnung nieder – und werden somit letztlich entsprechend der Geschäftsanteile von den Landkreisen als Gesellschafter übernommen. Bei anstehenden Brandschutzmaßnahmen soll vom beauftragten Ingenieurbüro eine genaue Aufteilung der Kosten – in Bauunterhalt und Investitionen – vorgenommen werden. 

Auf Wunsch des Landkreises Kelheim wurde außerdem Folgendes vereinbart: Bei Investitionsmaßnahmen, die die Betriebsstätte Mainburg betreffen und somit vom Kreis Kelheim zu bezahlen sind, soll die Klinik-GmbH ein entsprechendes Darlehen aufnehmen; der Kreis Kelheim übernimmt aber die komplette Zins- und Tilgungsleistungen und leistet auch die entsprechende Bürgschaft.

Dass der Landkreis Kelheim hier nicht selbst den Kredit aufnimmt, gefällt dem Dritten Pfaffenhofener Landrat Josef Finkenzeller (FW) „nicht so gut“, wie er gestern im Kreistag erklärte. Er sprach von einem „ungewöhnlichen Vorgang“. Die Klinik-GmbH „sei keine Bank“, betonte Finkenzeller. Wenn der Kreis Kelheim Geld brauche, dann solle er zur Bank gehen. Kreiskämmerer Walter Reisinger erläuterte, dass die Regierung von Niederbayern die „Bürgschafts-Variante“ als sinnvoller ansehe, und verwies auf die Verschuldung des Kreises Kelheim. 

Am Ende fiel der Beschluss im Pfaffenhofener Kreistag einstimmig. Die damit fixierten Regelungen ergänzen den Gesellschaftsvertrag vom Dezember 2012 sowie den Krankenhaus-Einbringungsvertrag vom Juni 2007 und sollen in eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Landkreisen Pfaffenhofen und Kelheim münden.  Der Pfaffenhofener Landrat Martin Wolf (CSU) wurde deshalb zugleich ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Klinik-GmbH einer solchen Vereinbarung zuzustimmen.

Weitere Beiträge aus der Sitzung:

Eine Frage der Einstellung

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Grünes Licht für Behindertenbeirat im Landkreis


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