Hätte es nicht gekracht, wenn der Pkw-Lenker (58) aus Münchsmünster nüchtern gewesen wäre? Das ist jetzt die entscheidende Frage.
(ty) Dass man selbst mit 0,38 Promille am Steuer Gefahr laufen kann, seinen Führerschein zu verlieren, daran erinnert ein aktueller Fall aus Münchsmünster. Im Kreuzungs-Bereich von Staatsstraße 2233 und Schwaiger Straße hat am Samstagnachmittag, es war gegen 13.10 Uhr, ein 58-jähriger Einheimischer einen Crash verursacht, der ihn schlimmstenfalls die Fahrerlaubnis kosten wird. Während in der Regel bekanntlich Autofahrern erst ab einem Wert von 0,5 Promille Sanktionen oder Strafen drohen, sieht es anders aus, wenn ein Unfall passiert oder eine Gefährdung vorliegt – denn dann kann die Alkoholisierung bereits ab 0,30 Promille handfeste Folgen haben.
Folgendes war im vorliegenden Fall passiert: Wie die Geisenfelder Polizeiinspektion mitteilte, wollte der 58-jährige Münchsmünsterer mit seinem Pkw von der Schwaiger Straße auf die Staatsstraße 2233 in Richtung der Bundesstraße B300 abbiegen. Dabei habe er angenommen, dass eine auf der Staatsstraße nahende Auto-Fahrerin, die von Pförring her kam, nach rechts geblinkt hatte, um in die Schwaiger Straße abzubiegen. Daher sei der 58-Jährige nun in die Staatsstraße eingefahren – und es kam zum Zusammenstoß der beiden Wagen.
Am Steuer des anderen Fahrzeugs saß eine 25-jährige Frau aus Hemau im Kreis Regensburg; sie blieb nach Angaben der Polizei bei der Kollision unversehrt. Der Unfallverursacher selbst sei indes leicht verletzt worden, ein Polizei-Sprecher berichtete heute gegenüber unserer Zeitung von Prellungen. An den beiden Pkw entstand jeweils erheblicher Sachschaden, der auf insgesamt ungefähr 17 000 Euro taxiert wurde.
Da beim 58-jährigen Verursacher des Unfalls ein Atemalkohol-Test ein Ergebnis von umgerechnet zirka 0,38 Promille ergeben hatte, musste sich der Mann im Köschinger Krankenhaus auch einer Blutentnahme unterziehen.
Und so geht es jetzt erfahrungsgemäß weiter: Sollte sich – vereinfacht ausgedrückt – herausstellen, dass der Unfall aufgrund der Alkoholisierung des Mannes geschehen ist beziehungsweise dass er in nüchternem Zustand hätte verhindert werden können, dann könnte dem Münchsmünsterer im Zuge eines Strafverfahrens – wohl wegen Straßenverkehrs-Gefährdung – schlimmstenfalls die Fahrerlaubnis entzogen werden. Denn wenn erst einmal der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs im Raum steht, droht zumeist der Führerschein-Entzug.