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Zuletzt hatte der Mann einen Zug aufgehalten, mehrmals die Zeche geprellt und war in eine Schule eingedrungen. Jetzt ist er wieder auffällig geworden. 

(ty) Ein 45-jähriger Ungar beschäftigt nach wie vor die Kelheimer Polizei. Wie heute berichtet wurde, nahmen die Beamten ihn erneut in Gewahrsam - unter anderem wegen Diebstahls. Ein Haftbefehl sei laut Staatsanwaltschaft aber nicht möglich.

Ein obdachloser Mann sorgt weiterhin für Gesprächsstoff in und um Riedenburg. In den vergangenen Tagen hatte er nach Angaben der Beamten einen Zug aufgehalten, die Zeche geprellt und in der Volksschule den Feueralarm betätigt, nachdem er sich zuvor im Gebäude hatte einschließen lassen und dann feststellen musste, dass er nicht mehr nach draußen konnte. Dazu soll er auch noch in die Garage einer 54-jährigen Riedenburgerin eingedrungen sein. Die Kelheimer Polizei hatte nun wieder mit dem Ungarn zu tun. 

Zunächst wurde bekannt, dass er sich wieder Zutritt zu einer Garage verschafft hatte. Dieses Mal, so heißt es von Seiten der Polizei, am Mittwochabend bei einer 45-jährigen Riedenburgerin. Dort soll er zwei Apfelschorlen und einen Schlüssel gestohlen haben. "Der Vagabund hat sich dann unerlaubt am Donnerstagabend in einer karitativen Einrichtung in Riedenburg herumgetrieben. Hier benahm er sich wohl äußerst ungebührlich, entwendete einige Lebensmittel und weigerte sich, das Gebäude zu verlassen", berichtet ein Sprecher weiter. Eine Gewahrsamnahme wurde um 20.20 Uhr durch das Amtsgericht Regensburg allerdings noch verneint.

Später am selben Abend, gegen 21.45 Uhr ließ sich der Mann den Angaben zufolge in einem Lokal an der Bahnhofstraße in Kelheim nieder. Hier nahm er eine warme Mahlzeit zu sich, konnte die fällige Rechnung jedoch nicht bezahlen. Um weitere Straftaten zu verhindern, wurde er schließlich doch erneut, wie schon in den vergangenen Tagen, in Gewahrsam genommen. Heute wurde dann mit der Staatsanwaltschaft Regensburg das weitere Vorgehen abgeklärt. "Eine dort vorgenommene Überprüfung ergab, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beanstandung eines Haftbefehls gegenwärtig nicht vorliegen", heißt es von Seiten der Beamten.

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