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34-Jährigem wurden Führerschein und Maschine weggenommen. Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr und illegalen Rennens.

(ty) Unfassbare Szenen haben sich in der Nacht zum heutigen Freitag auf Kelheimer Straßen abgespielt. Ein Motorrad-Fahrer wollte sich einer Polizei-Kontrolle entziehen und raste waghalsig davon. Teilweise ohne Licht sowie auf der Gegenspur soll der Biker mit beinahe 200 Kilometern pro Stunde durch die Stadt gebrettert sein. Am Ende wurde der 34-Jährige gestoppt. Laut Polizei war er betrunken. Ihm blüht ein Strafverfahren, sein Führerschein und sein Motorrad wurden ihm abgenommen.

Wie ein Sprecher der örtlichen Polizeiinspektion berichtet, wollten Beamte am heutigen Morgen gegen 2 Uhr im Stadtgebiet von Kelheim den Zweirad-Lenker einer Verkehrs-Kontrolle unterziehen. Auf diese Maßnahme hatte der Biker aber offenbar keine große Lust. Der Suzuki-Fahrer habe versucht, vor der Polizei zu türmen und damit der Kontrolle zu entgehen. Die Details dieses Flucht-Versuchs sind schockierend. 

Wörtlich heißt es im Bericht der Polizei: "Er fuhr teilweise ohne Licht und auf der Gegenfahrspur mit Geschwindigkeiten von fast 200 km/h durch das Stadtgebiet." Mit mehreren Streifenwagen sei es schließlich gelungen, den 34-jährigen Kelheimer anzuhalten. Nun konnte die geplante Kontrolle durchgeführt werden. Und die hatte – selbst ungeachtet der rasenden Flucht vor den Gesetzeshütern – handfeste Folgen für den Biker.

Der 34-Jährige stand unter Alkohol-Einfluss. Wie ein Polizei-Sprecher gegenüber unserer Zeitung bestätigte, seien mehr als 1,1 Promille festgestellt worden. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Damit steht dem Motorrad-Fahrer eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr ins Haus. Damit verbunden ist in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis. Der Führerschein des Mannes wurde heute Nacht jedenfalls – wie in solchen Fällen üblich – gleich einkassiert.

Den wird der Kelheimer wohl so schnell nicht wiedersehen. Denn er wird laut Polizei auch noch wegen der Durchführung eines verbotenen Kraftfahrzeug-Rennens angezeigt. In Paragraf 315d des Strafgesetzbuchs steht unter anderem: "Wer im Straßenverkehr (...) sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Das Motorrad sei sichergestellt worden. 


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