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Frist wurde verlängert. Fast 329.000 Anträge liegen bereits vor, davon sind 110.000 schon abgeschlossen.

(ty) Die Auszahlung des bayerischen Corona-Pflegebonus schreitet zügig voran. Darauf hat die bayerische Gesundheits- und Pflege-Ministerin Melanie Huml heute anlässlich der Aushändigung des 100 000. Förderbescheids in Nürnberg hingewiesen. Mittlerweile liegen nach Angaben des Gesundheits-Ministeriums bereits fast 329 000 Anträge vor, mehr als 110 000 davon seien bereits vollständig abgeschlossen. Anträge können noch bis zum 30. Juni gestellt werden, wie heute betont wurde.

 

"Gerade in der Corona-Pandemie hat das vorbildliche Engagement unserer Pflegekräfte erheblich dazu beigetragen, dass so vielen Erkrankten geholfen werden konnte. Dafür haben sie Dank und Anerkennung verdient", erklärte Gesundheits-Ministerin.

"Ich freue mich sehr, dass wir Pflegende mit dem Corona-Pflegebonus als Zeichen unserer Wertschätzung unterstützen können." Bislang sind den Worten von Huml zufolge insgesamt schon knapp 50 Millionen Euro an Pflegerinnen und Pfleger ausbezahlt worden.

 

Der Corona-Pflegebonus werde einmalig gewährt und solle das besondere Engagement der Betroffenen würdigen. Begünstigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 25 Stunden erhalten den Angaben zufolge 500 Euro, alle anderen 300 Euro. Im bayerischen Haushalt seien dafür 131,6 Millionen Euro veranschlagt, wurde heute aus dem Gesundheits-Ministerium mitgeteilt.

Anträge können beim Landesamt für Pflege online unter www.corona-pflegebonus.bayern.de gestellt werden. Unter www.lfp.bayern.de finden Antragsteller weitere Informationen rund um den Corona-Pflegebonus sowie Antworten auf die häufigsten Fragen.

 

Den Antrag auf den Corona-Pflegebonus können unter anderem Pflegende in Krankenhäusern, Rehabilitations-Kliniken, stationären Alten-, Pflege- und Behinderten-Einrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten stellen. Auch Rettungs-Sanitäter, Rettungs-Assistenten, Notfall-Sanitäter und nicht-ärztliche Einsatzkräfte im Rettungsdienst gehören zum begünstigten Personenkreis.

"Pflegekräfte leisten tagtäglich Großartiges für unsere pflegebedürftigen Menschen – zu Hause, in einer stationären Einrichtung oder im Krankenhaus", so Huml. "Wir haben daher die Antragsfrist bis Ende Juni 2020 verlängert, damit jeder Berechtigte die Möglichkeit hat, noch rechtzeitig den Antrag zu stellen."


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