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Änderung bei Kontakt-Beschränkungen, Erleichterungen in Handel und Gastronomie, bei Feiern und Veranstaltungen. Hier die Details.

(ty) In Bayern stehen weitere deutliche Lockerungen der Corona-Einschränkungen bevor. Wie nach der heutigen Sitzung des Ministerrats erklärt wurde, soll der Katastrophenfall aufgehoben werden. In etlichen Lebensbereichen werden nächste Schritte auf dem Weg zurück in die Normalität gegangen. Für alle Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 Quadratmeter zugelassen war, gilt ab 22. Juni, dass zehn Quadratmeter pro Person reichen. Für zulässige Gastronomie wird die Öffnungszeit verlängert. Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstags- und Schulabschluss-Feiern sowie Vereins-Sitzungen sollen mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich sein. Wir fassen die Neuerungen zusammen.

 

Durch die zielgerichteten Maßnahmen der Staatsregierung ist es in den vergangenen Wochen gelungen, die Ausbreitung des Corona-Virus wirkungsvoll einzudämmen und deutlich zu verlangsamen", wurde aus der bayerischen Staatskanzlei nach der heutigen Kabinett-Sitzung erklärt. "Belastungsspitzen und die ohne entschiedene Maßnahmen absehbare Überlastung der Gesundheits-Versorgung konnten vermieden werden", heißt es weiter – und: "Bayern ist durch sein umsichtiges und schnelles Handeln auch bei der Bekämpfung der Pandemie Wegweiser für ganz Deutschland geworden."

Die Staatsregierung hatte, wie berichtet, bereits in den vergangenen Wochen wesentliche erste Schritte in eine neue Normalität eingeleitet. Dazu gehörten insbesondere der Übergang von allgemeinen Ausgangs- zu Kontakt-Beschränkungen, die schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts an den Schulen, die Ausweitung der Kinderbetreuung, die Öffnung der Gastronomie und des Handels, die Wiederaufnahme von Gottesdiensten und Versammlungen sowie der Neustart des Sportbetriebs in einigen Bereichen.

 

"Eine Bestandsaufnahme nach dem Ende der Pfingst-Ferien zeigt, dass diese Schritte verantwortungsvoll und angemessen waren", so die Staatskanzlei nach dem heutigen Treffen des bayerischen Ministerrats. Das Infektions-Geschehen sei nach wie vor stabil: "Die Infektionszahlen sind weiter rückläufig." Die Zahl der Genesenen übersteige seit einiger Zeit kontinuierlich die Zahl der neu Infizierten. In der Mehrzahl der Landkreise und kreisfreien Städte habe es in den vergangenen sieben Tagen keine Neuinfektionen gegeben.

Die Staatsregierung setze deshalb ihren "Kurs der erfolgreichen Krisenbewältigung" fort. "Es gilt weiterhin, Rückkehr zur Normalität einerseits und Umsicht und Vorsicht andererseits durch abgestimmte Einzelschritte miteinander in Einklang zu bringen", wurde betont. Vor diesem Hintergrund habe der Ministerrat folgende Beschlüsse getroffen, die wir im folgenden unter Berufung auf die offiziellen Mitteilungen der bayerischen Staatskanzlei wiedergeben.

 

Katastrophenfall

Die Feststellung des bayernweiten Katastrophenfalls am 16. März habe ein gezieltes Vorgehen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ermöglicht "und so erheblich zur Bewältigung des Pandemie-Geschehens beigetragen". Der Ministerrat danke den 104 "Führungsgruppen Katastrophenschutz" und allen dort eingesetzten Frauen und Männern für ihren "großen und unverzichtbaren" Einsatz.

Angesichts sich weiterhin positiv entwickelnder Infektions- und Kennzahlen stellt der Ministerrat fest, "dass die Aufhebung des bayernweiten Katastrophenfalles der nächste wichtige Schritt zurück in die Normalität ist". Er beauftragt demnach den Staatsminister des Innern, für Sport und Integration unter Berücksichtigung gegebenenfalls noch vorhandenen Koordinierungs-Bedarfs zur Bewältigung des Pandemie-Geschehens mit Ablauf des heutigen Dienstags das Ende des Katastrophenfalls festzustellen.

 

Allgemeine Kontakt-Beschränkung

Die Regelungen zur allgemeinen Kontakt-Beschränkung werden ab 17. Juni erweitert. "Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet", heißt es dazu. Zuletzt durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familien-Angehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gelte keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen solle dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze – Mindestabstand – begrenzt werden.

Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Die Regelungen für die Gastronomie, Hotellerie und Kulturstätten werden entsprechend erweitert. Die Rahmenkonzepte der betroffenen Ministerien werden, soweit erforderlich, entsprechend angepasst.

Für alle Einrichtungen und Bereiche, in denen bisher eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche zugelassen war, gelte ab 22. Juni die Regel, dass zehn Quadratmeter pro Person ausreichten. Das betrifft insbesondere den Betrieb von Geschäften mit Kundenverkehr, aber auch Freizeit-Einrichtungen und Kulturstätten, wie etwa Museen oder zoologische Gärten. "Sofern die Mitarbeiter in Kassen- und Theken-Bereichen von Ladengeschäften oder an Rezeptionen durch transparente Schutzwände aus Acrylglas oder Ähnliches zuverlässig geschützt werden, entfällt für sie die Pflicht zum dauerhaften Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung", wurde dazu mitgeteilt.

 

Kunst und Kultur

Kunst- und Kultur seien Vorreiter für die weiteren Öffnungsschritte im gesamten Veranstaltungs-Gereich. Seit 15. Juni sind erstmals wieder Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich mit bis zu 50 Gästen in Innenräumen und mit bis zu 100 Gästen im Freien möglich. "Ab 22. Juni werden diese Personen-Höchstzahlen erweitert", hieß es heute. "Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich werden mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen mit bis zu 100 Besuchern in Innenräumen und mit bis zu 200 Besuchern im Freien möglich sein. "Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt unverändert. 

Der Chorgesang im Bereich der Laienmusik werde ab 22. Juni wieder zugelassen. Voraussetzung seien ein Mindestabstand der Beteiligten von zwei Metern, regelmäßige Lüftungs-Intervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Das Wissenschafts-Ministerium werde in Abstimmung mit dem Gesundheits-Ministerium ein entsprechendes Hygiene-Konzept entwickeln und veröffentlichen.

Gottesdienste

Für öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie für die Zusammenkünfte anderer Glaubens-Gemeinschaften gelte ab 22. Juni ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern.

Veranstaltungen

"Andere, üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschluss-Feiern oder Vereinssitzungen, sind ab 22. Juni mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich", teilte die bayerische Staatskanzlei heute mit. "Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt." Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August dieses Jahres.

Besuchs-Regelungen

Das Gesundheits-Ministerium werde in Abstimmung mit dem Sozial-Ministerium umgehend Vorschläge für eine Lockerung der Besuchs-Regelungen für Krankenhäuser, Altenheime und Behinderten-Einrichtungen erarbeiten. Für die künftigen Besuchs-Regelungen gelte dabei der Grundsatz der Verantwortung der Träger und Einrichtungen vor Ort, jeweils im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Gesundheits-Behörden beziehungsweise Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): Der Schutz der Bewohner beziehungsweise Patienten habe oberste Priorität. Ziel seien weitgehende Erleichterungen bei den Besuchs-Regelungen, "dies stets aber nur in Abhängigkeit von den konkreten örtlichen Verhältnissen".

Gastronomie

Für die bisher zulässige Gastronomie werde ab 22. Juni die zulässige Öffnungszeit auf 23 Uhr verlängert.

Hallenbäder, Thermen

Ab 22. Juni können laut heutigem Beschluss auch Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotel-Schwimmbädern einschließlich der Wellness- und Sauna-Angebote wieder geöffnet werden. Das Wirtschafts-Ministerium werde zusammen mit dem Gesundheits-Ministerium entsprechende Hygiene-Konzepte ausarbeiten und veröffentlichen.

Reisebus-Unternehmen

"Für den Betrieb von Reisebus-Unternehmen sollen künftig dieselben Regelungen gelten, wie sie auch für den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr gelten", erklärte die Staatskanzlei. Das Wirtschafts-Ministerium sowie das Verkehrs-Ministerium werden laut heutiger Mitteilung in Abstimmung mit dem Gesundheits-Ministerium dementsprechend das geltende Rahmenkonzept für touristische Dienstleister im Freistaat anpassen.

Sport

Im Bereich des Sports könne ab dem 22. Juni die Wiederaufnahme des Lehrgangs-Betriebs erfolgen. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport von bisher 20 Personen werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmer-Begrenzung ergebe sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen – genannt werden die Stichworte Raumgröße und Belüftung.

Kinderbetreuung und Schule

"Ab 1. Juli sollen alle Kinder wieder die Einrichtungen der Kinder-Tages-Betreuung nutzen können", heißt es weiter. Insgesamt gelte für die Kinder-Tages-Betreuung und die Schule "das Ziel, ab September wieder den Regelbetrieb aufzunehmen". 


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