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Gesundheits-Ministerin: "Besuchs-Beschränkungen werden durch individuelle und passgenaue Schutz- und Hygiene-Konzepte der Einrichtungen ersetzt."

(ty) Ab Montag gelten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie neue Besuchsregeln in den bayerischen Pflege- und Altenheimen sowie in Krankenhäusern. Darauf hat die bayerische Gesundheits- und Pflege-Ministerin Melanie Huml hingewiesen. "Es ist uns in Bayern in den vergangenen Wochen gelungen, die Ausbreitung des Corona-Virus wirkungsvoll einzudämmen und deutlich zu verlangsamen. Deshalb gehen wir den Weg der stufenweisen Erleichterungen konsequent weiter", sagte sie. So seien ab 29. Juni wieder mehr Besuche sowohl in den Pflege- und Altenheimen und Krankenhäusern als auch in den Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen möglich.

Die Ministerin erläuterte: "Die Besuchs-Beschränkungen werden durch individuelle und passgenaue Schutz- und Hygiene-Konzepte der Einrichtungen ersetzt." Das bayerische Gesundheits- und Pflege-Ministerium unterstütze dabei mit einem entsprechenden Hygiene-Rahmenkonzept, das konkrete Handlungs-Empfehlungen beinhaltet.

"In jedem Fall müssen die Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen", stellte Huml klar. Außerdem müsse der Mindestabstand von 1,5 Metern nach Möglichkeit durchgängig eingehalten werden. "Zusätzlich gelten für Besuche die Regelungen der jeweiligen Einrichtung", so Huml. Klar sei: "Der Schutz der Bewohner und Patienten hat oberste Priorität."

Das bayerische Gesundheits- und Pflege-Ministerium hatte in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales ein Konzept für Erleichterungen bei den Besuchs-Regelungen vorgelegt, das der Ministerrat in seiner jüngsten Sitzung gebilligt hatte. Demzufolge gilt auch zukünftig der Grundsatz der Verantwortung der Träger und Einrichtungen vor Ort.

Jede Einrichtung muss den Angaben zufolge ein individuelles Schutz- und Hygiene-Konzept ausarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungs-Behörde vorlegen. "Für Schutz- und Hygiene-Konzepte, die nach dem 28. Juni fertiggestellt werden, ist das Benehmen mit der zuständigen Kreisverwaltungs-Behörde herzustellen", so das bayerische Gesundheits-Ministerium.

Wesentliche Eckpunkte des Hygiene-Rahmenkonzepts seien unter anderem das Einhalten von Mindestabständen und Hygiene-Regeln sowie die Berücksichtigung von Belangen der Bewohnerinnen und Bewohner bei Terminen. Hinzu kämen die Registrierung und Aufklärung beim Betreten, mögliche Zutritts-Beschränkungen in bestimmten Bereichen für Besucher sowie ein Betretungs-Verbot beim Vorliegen von Krankheits-Symptomen.

"Insbesondere bei den Erleichterungen in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen müssen wir sehr behutsam vorgehen, denn gerade die kranken und pflegebedürftigen Menschen sind durch die Corona-Pandemie besonders gefährdet und bedürfen unseres ganz besonderen Schutzes", sagt Huml. "Wir bewegen uns hier auf einer schwierigen Gratwanderung zwischen einem wirksamen Infektions-Schutz durch Kontakt-Beschränkungen und der Teilhabe am sozialen Leben. "Deshalb werden die Einrichtungen mit ihrem Spielraum verantwortungsbewusst umgehen."

Die Ministerin ergänzte: "Ich bin mir bewusst, dass das bisherige Besuchs-Verbot in den Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen sehr belastend für die kranken und pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen war. Wir mussten Wege finden, die dem Infektions-Schutz dienen und gleichzeitig Vereinsamung verhindern." Durch die Maßnahmen der Staatsregierung konnte das Ausbruchs-Geschehen laut Huml "in diesen Einrichtungen deutlich zurückgedrängt werden". Umso mehr freue sie sich, "dass wir die Besuchs-Regelungen nun erleichtern können". Dies bedeute für Patienten und Bewohner, ihre Angehörigen und Freunde einen weiteren Schritt zu mehr Normalität.

"Unverzichtbare Voraussetzung für eine strikte Eindämmung des Virus ist eine hohe Testkapazität", betont Huml. "Deshalb weiten wir die Testmöglichkeiten im Freistaat massiv aus." So sehe das bayerische Testkonzept auch freiwillige Testungen in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen in Pflege- und Altenheimen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und in der ambulanten Eingliederungshilfe und Krankenhäusern vor.

Die Verordnung zur Änderung der sechsten bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung vom 24. Juni findet sich im Internet unter diesem Link.


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