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In landwirtschaftlichen Betrieben mit über zehn Beschäftigten dürfen nur noch Leute beschäftigt werden, die negativ getestet wurden.

Die bayerische Gesundheits-Ministerin Melanie Huml verstärkt die Schutz-Maßnahmen für Erntehelfer und Saisonarbeiter mit einer Corona-Testpflicht. "In landwirtschaftlichen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten dürfen ab sofort nur noch Personen beschäftigt werden, die zu Beginn ihrer Tätigkeit einen negativen Corona-Test vorlegen können", erklärte sie heute. "Damit wollen wir lokalen Hotspots vorbeugen und die Betriebe vor einer möglichen Schließung schützen." Ziel sei, dass es gar nicht erst zu Ausbrüchen in Betrieben komme. "Der Schutz der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität", betonte die Ministerin.

Ein Baustein dafür sei die neue Testpflicht, die am heutigen Dienstag in Kraft getreten ist. Gemeinsam mit den Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie Familie, Arbeit und Soziales habe das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nun für den Freistaat eine rechtsverbindliche Regelung für Saisonarbeiter geschaffen. "Die Betriebe müssen demnach die Testpflicht durchsetzen und ihre Erntehelfer und Saisonarbeiter den zuständigen Kreisverwaltungs-Behörden melden", teilte das bayerische Gesundheits-Ministerium heute mit.

Nur wer einen negativen Corona-Test – PCR-Test – vorweisen könne, dürfe beschäftigt werden. "Entweder bringen die Arbeitskräfte eine höchstens 48 Stunden alte Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache mit, oder sie lassen sich vor Ort testen", heißt es zu Erläuterung aus dem Ministerium. Außerdem wurde in einer aktuellen Pressemitteilung unterstrichen: "Bis zum Vorliegen eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses sind sie von den übrigen auf dem Betrieb untergebrachten Personen zu trennen."

 

Darüber hinaus sind die Betriebe den Angaben zufolge ab sofort verpflichtet, ihre Saison-Arbeitskräfte 14 Tage vor Beschäftigungs-Beginn bei der Kreisverwaltungs-Behörde mit Name, Unterbringungsort, Art und Dauer der Beschäftigung sowie Kontaktdaten anzumelden. Eine kurzfristigere Anmeldung sei nur in Ausnahmefällen möglich. Betrieben, die der Anzeige- und Testpflicht nicht nachkommen, drohen bis zu 25 000 Euro Strafe. Die Testpflicht ergänze die Reihen-Testungen bei Erntebetrieben, die Huml nach dem Corona-Ausbruch Ende des vergangenen Monats im Landkreis Dingolfing-Landau vorangetrieben hatte.

Zusätzlich lässt die bayerische Staatsregierung die Einhaltung der Schutz- und Hygiene-Konzepte in landwirtschaftlichen Betrieben mit Erntehelfern und Saison-Arbeitskräften kontrollieren. Dazu wurden Teams bestehend aus Vertretern der örtlichen Gesundheitsämter, der Landwirtschaftsämter sowie der Gewerbeaufsichtsämter beziehungsweise der "Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" (SVLFG) gebildet. Huml sagte heute: "Das Ergebnis ist erfreulich, in allen Regierungsbezirken sind die Teams etabliert. 100 Prüfungen wurden bayernweit schon vorgenommen."


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