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Nicht nur, dass der gestoppte Wagen in einem "sehr desolaten Zustand" war: Aus Platzgründen lag einer der Insassen im Kofferraum.

(ty/zel) Nachdem Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion am gestrigen Morgen gegen 7.30 Uhr auf der Augsburger Straße in Geisenfeld einen Pkw gestoppt hatten, der ihrer Meinung nach offensichtlich nicht verkehrstauglich war, sollten sie noch eine Überraschung erleben. Die Gesetzeshüter selbst berichten von einem nicht alltäglichen Fall. Der Wagen sei insgesamt in einem "sehr desolaten Zustand" gewesen, so ein Sprecher. Und obendrein lag einer der Mitfahrer im Kofferraum. Die Weiterfahrt wurde untersagt, das Auto musste abgestellt werden.

Im Zuge der Überprüfung des Fahrzeugs stellten die Polizisten nach eigenen Angaben neben zahlreichen bereits für Laien offensichtliche Mängel auch noch massive technische Unzulänglichkeiten an dem Wagen fest. Zum Beispiel habe ein Reifen "geeiert", wurde auf Anfrage unserer Zeitung erklärt. Und einer der Stoßdämpfer sei dermaßen defekt gewesen, dass sich Reifen und Kotflügel fast berührten. Ingesamt, so wird zusammengefasst, habe sich das Auto in einem "sehr desolaten Zustand" befunden.

Aber noch aus einem weiteren Grund staunten die Beamten – so heißt es weiter – bei der Kontrolle des Pkw nicht schlecht: Denn im Verlaufe der Überprüfungen habe sich dann auch noch eine "Überbelegung" bezüglich der Anzahl der Fahrzeug-Insassen offenbart. Den Angaben zufolge hatte nämlich ein Mitfahrer aufgrund von Platzproblemen im Kofferraum gelegen. Der Pkw-Lenker, ein 31-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen, sei bezüglich der im Raum stehenden Verstöße beanstandet worden: Ihm blüht nun ein Bußgeld.

Damit war die Angelegenheit aber nicht erledigt. "Letztlich wurde eine Weiterfahrt zur Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und der Fahrzeug-Insassen selbst untersagt", meldet die Geisenfelder Polizeiinspektion in ihrem heutigen Bericht. Der Wagen habe vor Ort abgestellt werden müssen, der Schlüssel sei von den Gesetzeshütern sichergestellt worden. Nach der polizeilichen Aufnahme des Sachverhalts durften die Insassen des maroden Pkw ihre Reise anderweitig fortsetzen. 


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