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39-Jähriger soll sich gestern auf einem Spielplatz in Bad Gögging vor zwei Mädchen entblößt haben. Er bestreitet die Vorwürfe.

(ty) Ein 39 Jahre alter Mann steht im dringenden Verdacht, sich am gestrigen Mittwoch auf einem Spielplatz in Bad Gögging vor zwei Kindern entblößt zu haben. Das wurde heute aus dem niederbayerischen Polizeipräsidium gemeldet. Streifenbeamte von der Kelheimer Polizeiinspektion hatten den Mann den Angaben zufolge wenig später in der Nähe des Spielplatzes vorläufig festgenommen. Die Kripo ermittle gegen ihn nun wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und bittet um Hinweise. Der 39-Jährige selbst bestreite die Vorwürfe.

 

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen – so berichtet die Polizei – trat der aus dem Raum Troisdorf stammende Mann gegen 16.45 Uhr aus einem Gebüsch auf den Kinderspielplatz "Am Gries" hervor und entblößte sich vor zwei zehn Jahre alten Mädchen. Eines der beiden Kinder habe daraufhin seine Mutter gerufen, die wiederum sofort die Polizei verständigt habe. Der 39-Jährige sei kurze Zeit später in der Nähe des Spielplatzes vorläufig festgenommen worden. "Er bestreitet die Vorwürfe", meldete das Polizeipräsidium heute.

 

Die zuständige Kriminalpolizei-Inspektion in Landshut ermittle jetzt wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen den 39-Jährigen. In diesem Zusammenhang wird auch um Hinweise etwaiger Zeugen gebeten. Wer am gestrigen Nachmittag, 26. August, zwischen 16.30 und etwa 17 Uhr im Bereich des Kinderspielplatzes "Am Gries" verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder sonstige sachdienlichen Angaben machen kann, wird darum gebeten, sich unter der Telefonnummer (08 71) 92 52 -0 mit der Kripo in Verbindung zu setzen.

 

Zum Hintergrund: Exhibitionistische beziehungsweise sexuelle Handlungen vor Kindern gelten juristisch als sexueller Missbrauch von Kindern. Auch der vom Gesetzgeber festgelegte Strafrahmen liegt in einem solchen Fall deutlich höher, als wenn Erwachsene die Opfer sind. Während bei Exhibitionismus dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe droht, steht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in jedem Fall eine Freiheitsstrafe – und die kann zwischen drei Monaten und zehn Jahren liegen. Wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Juristisch als Kind gelten Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.


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