51-Jähriger kam mit Transporter von der Staatsstraße ab, durchbrach einen Zaun. Er wurde verletzt und hat ein Strafverfahren am Hals.
(ty) Dass man bereits ab 0,30 Promille am Steuer handfesten Ärger bekommen kann, daran erinnert ein aktueller Fall, der sich am frühen gestrigen Nachmittag im Gemeinde-Bereich von Münchsmünster ereignet hat. Gegen 13.25 Uhr kam ein 51-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen mit seinem Kleintransporter von der Staatsstraße 2232 ab und durchbrach einen Zaun. Gegen ihn wurde laut Polizei ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet; damit droht ihm sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.
Der Crash passierte gegen 13.25 Uhr auf Höhe des Gewerbegebiets Süd. Wie die Geisenfelder Polizeiinspektion berichtet, war der 51-Jährige auf der genannten Staatsstraße – von Neustadt an der Donau her kommend – in Richtung Vohburg unterwegs. Aus bislang ungeklärter Ursache sei der Wagen nach rechts von der Strecke abgekommen und habe anschließend einen Zaun durchbrochen. Auf dem Betriebs-Gelände einer Firma sei das Fahrzeug dann zum Stehen gekommen. Der 51-Jährige habe bei dem Unfall leichte Verletzungen erlitten; der Sachschaden wurde auf 20 000 Euro geschätzt.
Im Zuge der polizeilichen Aufnahme desUnfalls stellten die Beamten "deutlichen Alkohol-Geruch" bei dem Kleintransporter-Lenker fest. Daraufhin sei ein Test durchgeführt worden, der 0,30 Promille ergeben habe. Der 51-Jährige musste daraufhin eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Gegen ihn sei ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet worden; in diesem Zusammenhang droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Normalerweise werden Fahrten mit einer Alkoholisierung unter 0,5 Promille nicht geahndet. Bei Ausfall-Erscheinungen oder wenn es zum Unfall kommt kann allerdings bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen.