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Massive Einschnitte in verschiedenen Lebensbereichen. Hier lesen Sie, was die neuen Regeln im Detail bedeuten.

(ty) Nach der gestrigen Übereinkunft zwischen Länder-Chefs und Bundeskanzlerin hat Bayern heute die vereinbarten, sehr strengen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Als entscheidend wird die Kontakt-Reduzierung bezeichnet. Die Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. Geschlossen werden Freizeit-Einrichtungen wie Kinos, Schwimmbäder, Fitness-Studios. Veranstaltungen aller Art werden weitestgehend untersagt. Dicht machen müssen Gastro-Betriebe, Bars und Kneipen – ausgenommen Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Geschlossen werden auch Dienstleistungs-Betriebe im Bereich der Körperpflege, wie Kosmetik-Studios und Massage-Praxen. Dieser "Lock-Down light" gilt ab 2. November und bis Ende November. Nachfolgen die neuen Regeln im Detail.

 

"Unser Land steht in der Pandemie erneut an einem Scheideweg", wurde nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats aus der bayerischen Staatskanzlei erklärt. "Jetzt und in diesen Tagen entscheidet sich, wie Deutschland und der Freistaat Bayern die zweite Infektionswelle überstehen und wie die durch die Pandemie verursachten Gesamtschäden für Leben, Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft so klein wie möglich gehalten werden können."

Weiter heißt es: "Der bayerische Kurs der Vorsicht und Umsicht, der uns bislang vergleichsweise gut durch die Pandemie geführt hat, bleibt oberste Maxime: Lieber frühzeitig und entschlossen handeln, als zu zögern und zum Getriebenen einer ungebremsten Entwicklung zu werden." Wie schnell die Pandemie sich entwickeln und auch ein gut organisiertes Land an den Rand seiner Leistungsfähigkeit bringen könne, zeigten die aktuellen Zahlen aus anderen Staaten. "Handeln wir jetzt entschlossen, so können wir die Schäden begrenzen und mit Optimismus in die Weihnachtstage und das Jahr 2021 gehen."

 

Um gemeinsam gut durch die Krise zu kommen, seien nicht in erster Linie die staatlichen Anordnungen entscheidend. Entscheidend sei vielmehr, "dass jede und jeder Einzelne den Ernst der Lage erkennt und sich entsprechend verhält". Es gehe nicht um Loyalität gegenüber dem Staat, sondern um Solidarität gegenüber der Gesellschaft und um die Sorge jedes Einzelnen um die Gesundheit aller. "Jeder muss sich bewusst sein: Nun kommt es auf sein ganz persönliches Verhalten an", heißt es in einer Pressemitteilung nach der heutigen Kabinett-Sitzung.

Man habe aus der Situation im Frühjahr gelernt. Das bedeute: "Trotz starker Beschränkungen wollen wir die Wirtschaft, die bereits während des ersten Lock-Downs erheblich getroffen wurde, am Laufen halten, sowie Schulen und Kinderbetreuungs-Einrichtungen offen lassen." Dies sei man den Kindern schuldig und damit nehme man auch auf die Lebens-Situation von Familien mit Kindern Rücksicht. "Schließlich sollen die ältere Generation und Menschen mit Behinderungen vor Vereinsamung und sozialer Isolation bewahrt werden, ohne deren besonders erforderlichen gesundheitlichen Schutz zu vernachlässigen."

 

Das Wissen über die Infektionswege, das Virus und über die Wirksamkeit von Maßnahmen habe sich verbessert. Das erlaube es, jetzt gezielter und selektiver vorzugehen. "Vor allem durch erhebliche Einschnitte im Freizeit-Bereich werden wir persönliche Kontakte massiv reduzieren und so das Infektions-Geschehen abbremsen", proklamiert die bayerische Staatskanzlei.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungs-Chefs der Länder haben bekanntlich am gestrigen Mittwoch beschlossen, deutschlandweit abgestimmte und überall einheitlich durchzuführende Maßnahmen zu treffen. Die bayerische Staatsregierung begrüßt laut heutiger Mitteilung "dieses konzertierte Handeln von Bund und Ländern" und wird – so wurde zugleich erklärt – die getroffenen Beschlüsse konsequent und umgehend in Landesrecht umsetzen. Alle Maßnahmen sollen daher auch für Bayern am 2. November in Kraft treten.

Offizieller Video-Mitschnitt der Presse-Konferenz nach der heutigen Sitzung des bayerischen Kabinetts.

Das sind laut offizieller Mitteilung folgende zusätzliche Maßnahmen:

a) Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit werde es sein, Abstand zu halten und Kontakte zu verringern. Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands seien auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum sei begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal zehn Personen. "Darüber hinaus gehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel."

b) Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gelte im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. "Übernachtungs-Angebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt."

c) Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeit-Gestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören den Angaben zufolge: "Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeit-Aktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahme-Stellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitness-Studios, Wellness-Einrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen."

 

d) Geschlossen werden: Messen, Kongresse, Tagungen.

e) Geschlossen wird ferner: "Der Freizeit- und Amateur-Sport-Betrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen." Profi-Sport-Veranstaltungen könnten nur ohne Zuschauer stattfinden.

f) Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen seien verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (zum Beispiel: Gottesdienste, Versammlungen nach dem bayerischen Versammlungs-Gesetz).

g) Geschlossen werden, so wurde außerdem dargelegt: "Gastronomie-Betriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Geschlossen bleiben Clubs und Diskotheken." Davon ausgenommen sei die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

h) Geschlossen werden zudem: "Dienstleistungs-Betriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetik-Studios, Massage-Praxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist." Medizinisch notwendige Behandlungen (zum Beispiel Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie / Fußpflege) blieben weiter möglich. "Friseur-Salons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet", heißt es weiter.

 

i) Der Groß- und Einzelhandel bleibe unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. "Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten."

j) Schulen und Kindergärten bleiben offen.

k) Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungs-Einrichtungen bleiben geöffnet.

"Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden bleiben unberührt", wird betont. Es gelten außerdem landesweit auch die bereits jetzt für Gebiete mit einer Sieben-Tages-Inzidenz größer 50 geltenden Maßnahmen wie insbesondere die Masken-Pflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz, das ab 22 Uhr geltende Alkohol-Konsum-Verbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen oder das ebenfalls ab 22 Uhr geltende Alkohol-Verkaufs-Verbot an Tankstellen und durch Lieferdienste.

Die getroffenen Maßnahmen seien bis Ende November befristet. Bis dahin müsse sich zeigen, "ob die getroffenen Maßnahmen eine erkennbare Tendenz zur Abschwächung der Infektions-Entwicklung auslösen und es gelingt, das ungezügelte Ansteigen der Infektionszahlen zu brechen". Die Maßnahmen werden laut heutiger Mitteilung zudem bereits zwei Wochen nach ihrem Inkraft-Treten evaluiert; gegebenenfalls sollen notwendige Anpassungen vorgenommen werden.

 

Die bayerische Staatsregierung begrüßt laut Mitteilung der Staatskanzlei die Zusage des Bundes, mit einem Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden Euro allen von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe zu gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Bund plane einen Erstattungsbetrag von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahres-Monats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert würden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen wolle er nach Maßgabe der Obergrenze der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermitteln.

Die Staatsregierung begrüßt nach eigenen Angaben zudem, dass der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern will. Das betreffe zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungs-Wirtschaft und die Solo-Selbständigen. Außerdem wolle der Bund den KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten öffnen und anpassen.


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