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Zu viele Leute aus verschiedenen Haushalten, ohne Maske und ohne Mindest-Abstand, feierten in Eichstätt und Ochsenfeld.

(ty) In der Nacht zum heutigen Sonntag haben Beamte von der Eichstätter Polizeiinspektion zwei Partys aufgelöst, die trotz der im Kampf gegen die Corona-Krise geltenden Regelungen abgehalten worden waren. Wie dazu berichtet wird, hatten sich in Eichstätt und in Ochsenfeld jeweils "mehrere Personen aus verschiedensten Haushalten und ohne Mund-Nasen-Schutz getroffen und zusammen gefeiert". Auch Mindest-Abstände seien dabei nicht eingehalten worden. Die Feten stiegen in einer Wohnung und in einem Hinterhof. Auf alle beteiligten Personen komme jetzt eine Anzeige zu; sie müssen sich damit auf Bußgelder einstellen. 

Die achte bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (8. BayIfSMV) in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar.  


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