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Die Strafverfolgungs-Statistik für das vergangene Jahr wurde heute vorgestellt: 42,2 Prozent aller Verurteilten waren vorbestraft.

(ty) Im vergangenen Jahr sind im Freistaat insgesamt 121 250 Personen rechtskräftig verurteilt worden – das sind 4,2 Prozent mehr als im Jahr davor. Dabei handelte es sich nach Angaben des bayerischen Landesamts für Statistik bei den verurteilten Straftäterinnen und Straftätern überwiegend um Erwachsene (87,8 Prozent). Die Anteile der verurteilten Heranwachsenden beziehungsweise Jugendlichen lagen bei 7,8 beziehungsweise 4,3 Prozent. Unter den schuldig gesprochenen Personen waren nur 17,6 Prozent Frauen. 42,2 Prozent aller Verurteilten hatten bereits mindestens einen Eintrag im Bundeszentralregister, waren also vorbestraft. 57,0 Prozent waren Deutsche.

 

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich hat am heutigen Freitag im Münchner Justizpalast die Strafverfolgungs-Statistik für das vergangene Jahr vorgestellt. Sie dokumentiert die rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren an bayerischen Strafgerichten. "Bayerns Strafgerichte haben im vergangenen Jahr knapp 5000 Personen mehr verurteilt als 2018", so der Minister. Das zeige: Die Justiz im Freistaat verfolge Straftäter entschlossen und konsequent. "In Bayern lebt es sich sicher", so Eisenreich: "Das haben wir dem täglichen Einsatz von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten zu verdanken." Nachfolgend umfangreiche Details zu der vorgelegten Statistik

Im Jahr 2019 lag die Zahl der abgeurteilten Personen, gegen die ein Strafverfahren vor bayerischen Gerichten rechtskräftig abgeschlossen wurde, mit 143 415 um 3,5 Prozent höher als im Jahr zuvor. Wie das Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entschieden die Gerichte im vergangenen Jahr in 84,5 Prozent der Fälle oder bei 121 250 Beschuldigten auf eine Verurteilung. Die Gesamtzahl der Verurteilten erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr, wie eingangs bereits erwähnt, um 4,2 Prozent.

 

In 13,2 Prozent der Fälle, das heißt bei 18 932 Personen, wurde das Verfahren gerichtlich eingestellt. Nur 2,1 Prozent der Verfahren (3022 Personen) endeten mit einem Freispruch. Die restlichen 211 Fälle (0,1 Prozent) wurden durch "sonstige Entscheidungen" beendet.  Als "sonstige Entscheidung" zählen laut Erklärung des Landesamts für Statistik: Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (auch neben Freispruch oder Einstellung), außerdem das Absehen von Strafe und die Überweisung an das Familiengericht gemäß § 53 JGG.

Von den 121 250 Verurteilten des vergangenen Jahres waren 106 517 Personen oder 87,8 Prozent zur Zeit der Tat im Alter von 21 Jahren oder älter ("Erwachsene"), 9480 oder 7,8 Prozent Heranwachsende (Personen zwischen 18 bis unter 21 Jahren) und 5253 oder 4,3 Prozent strafmündige Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren. Im Berichtszeitraum befanden sich unter den Verurteilten 21 362 Frauen, das waren 3,2 Prozent mehr als im Jahr 2018. Ihr Anteil an allen Verurteilten betrug nur 17,6 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr (17,8 Prozent) fast unverändert geblieben.

 

Von den Verurteilten waren, soweit von diesen Personen entsprechende Angaben vorlagen, 51 179 vorbestraft. Dies waren 42,2 Prozent aller Verurteilten. Von diesen schon früher Straffälligen waren 34 123 bereits mehrfach vorbestraft, unter ihnen 9059 Personen drei oder vier Mal und 16 738 sogar fünf Mal oder öfter. Insgesamt waren 69 096 (57,0 Prozent) der im Jahr 2019 für schuldig befundenen Personen Deutsche. Der Anteil der Ausländerinnen, Ausländer oder Staatenlosen an allen Verurteilten lag bei 43,0 Prozent (52 154). Die Bürgerinnen und Bürger aller 28 EU-Staaten waren mit 47,2 Prozent in dieser Gruppe vertreten; 0,7 Prozent waren Staatenlose.

Zu den Delikten im einzelnen

Straftaten im Straßenverkehr haben im vergangenen Jahr laut Angaben des bayerischen Justizministeriums mit knapp einem Viertel (24,5 Prozent) und einem Plus von 10,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr den größten Anteil an der Kriminalität. Die Fälle mit Trunkenheit sind um 7,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr signifikant gestiegen. Damit setzt sich der seit Jahren festzustellende Rückgang dieser Straftaten erstmals nicht fort. Wegen verbotener Kraftfahrzeug-Rennen wurden in Bayern im vergangenen Jahr 55 Personen verurteilt – ein Anstieg von 37,5 Prozent. "Das zeigt, wie wichtig es war, dass der Bundesgesetzgeber 2017 auch auf Bestreben Bayerns hin die bloße Beteiligung an illegalen Autorennen unter Strafe gestellt hat", sagte heute der bayerische Justizminister Georg Eisenreich. Bayern setze sich nun gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen für eine größere Reform des Verkehrsstrafrechts ein. "Insbesondere bei den unangemessen niedrigen Strafrahmen bei Trunkenheitsfahrten mit Todesfolge besteht Handlungsbedarf", so Eisenreich.

 

Die Zahl der Verurteilten wegen vorsätzlicher Körperverletzungsdelikte ist um 4,6 Prozent auf 9928 gesunken. Wegen vollendeten Mordes wurden 20 Täter verurteilt, das sind 17,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Beim versuchten Mord dagegen hat sich die Zahl von 32 auf 16 Verurteilte halbiert.

Tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte haben deutlich zugenommen. Die Zahl der Verurteilten ist von 705 auf 1275 gestiegen – eine Zunahme um 80,9 Prozent. 25 Täter wurden verurteilt, weil sie Helfer der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder der Rettungsdienste angegriffen haben (2018 waren es noch neun). "Wir müssen die schützen, die uns schützen", so Eisenreich: Deshalb habe die Justiz im März dieses Jahres gemeinsam mit dem Innenministerium den bayernweiten "Aktionsplan Gewalt gegen Einsatzkräfte – Täter verfolgen, Helfer schützen" gestartet.

 

Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist eine Zunahme um mehr als zehn Prozent von 1406 auf 1557 Verurteilte zu verzeichnen. Eisenreich kommentiert: "Die Ende 2016 in Kraft getretenen und von Bayern geforderten Gesetzes-Verschärfungen im Sexualstrafrecht, zu denen die Nein-heißt-Nein-Lösung gehört, schlagen sich in den Zahlen nieder."

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wurden 308 Täter verurteilt – ein Plus von 22,7 Prozent. Beim schweren sexuellen Missbrauch von Kindern gibt es ebenfalls einen deutlichen Zuwachs von 27,6 Prozent. Auch beim Besitz kinderpornografischer Schriften ist die Zahl der Verurteilten um 25,2 Prozent erheblich gestiegen – von 298 auf 373 im vergangenen Jahr. "Das sind erschreckend hohe Zahlen", so Eisenreich. "Hinter jeder Tat steht das unfassbare Leid eines Kindes." Bayern habe sich seit Jahren für die Hochstufung des Kindesmissbrauchs vom Vergehen zum Verbrechen eingesetzt. "Ich begrüße den aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin. Er geht mir aber noch nicht weit genug. Wir müssen die Betreiber von Kinderpornografie-Foren noch stärker ins Visier nehmen: Wer einen Marktplatz für Pädokriminelle betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter."

 

Die Zahl der verurteilten "Stalker" ist von 60 auf 103 (darunter 91 Männer) deutlich gestiegen. "Gewaltschutz hat in Bayern Priorität", versichert Eisenreich. Deshalb setze man sich dafür ein, den Stalking-Paragrafen (§ 238 StGB) weiter zu verschärfen. "Stalking-Opfer müssen vor besonders hartnäckigen Tätern und besonders schwerwiegenden Nachstellungen noch besser geschützt werden", so der Justizminister.

Nahezu verdoppelt hat sich die Zahl der Volksverhetzungen. 259 Personen wurden deshalb verurteilt, im Jahr zuvor waren es noch 130. Eisenreich kommentierte diese Entwicklung heute so: "Hass um Hetze nehmen zu. Deshalb haben wir uns in Bayern die konsequente Strafverfolgung von Hate-Speech auf die Fahne geschrieben. Ich habe einen Hate-Speech-Beauftragten bei der Generalstaatanwaltschaft München für ganz Bayern berufen. Bundesweit setze ich mich zudem für eine Reform des in wesentlichen Teilen 150 Jahre alten Beleidigungsstrafrechts ein."


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