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Teil-Lock-Down wird bis 20. Dezember verlängert, weitere Maßnahmen und Einschränkungen kommen hinzu. Wir fassen zusammen.

(ty) Der bayerische Ministerrat hat heute das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Die derzeit geltenden Maßnahmen werden demnach bis 20. Dezember verlängert, allerdings werden bestimmte Regelungen verschärft. In Hotspot-Regionen mit besonders hohen Inzidenz-Werten soll es noch deutlich strengere Regeln und größere Einschränkungen geben. Die schulischen Weihnachtsferien beginnen heuer im Freistaat bereits am 19. Dezember. Auch mit Regelungen für Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis zu Weihnachten hat sich das bayerische Kabinett heute befasst. Wir fassen nachfolgend die aktuelle Beschlusslage zusammen.

Trotz des seit Anfang dieses Monats in Deutschland geltenden Teil-Lock-Downs habe sich das Pandemie-Geschehen in den vergangenen Tagen und Wochen nicht im erhofften Ausmaß beruhigt, heißt es in einer aktuellen Mitteilung aus der bayerischen Staatskanzlei. Auch wenn es vorerst zwar gelungen scheine, den rasanten Anstieg der Infektionszahlen zu stoppen und für den Augenblick zu stabilisieren, so sei das Infektionsniveau "weiterhin deutlich zu hoch und die Lage sehr ernst". Dies gelte besonders vor dem Hintergrund, dass die Entwicklung des Infektions-Geschehens sich erst verzögert bei der Belegung der Intensivbetten widerspiegele. Zunehmend würden auch wieder ältere Menschen infiziert.

"Ein weiterer Anstieg der Zahl der hospitalisierten Corona-Patienten ist vor dem Hintergrund hoher täglicher Neuinfektionen zu erwarten", wurde ferner dargelegt. Eine hohe Zahl an Neuinfektionen gefährde nicht nur das Gesundheits-System und vulnerable Gruppen, sie berge auch das Risiko, das Infektions-Geschehen nur mit noch einschneidenderen Maßnahmen in den Griff bekommen zu können, wie sie in einigen unserer europäischen Nachbarländer getroffen werden mussten.

"Das Jahr 2020 hat jedem von uns schon bisher viel abverlangt", wurde betont. Auch wenn die Aussicht auf möglicherweise bald zur Verfügung stehende Impfstoffe Licht am Ende des Tunnels signalisiere: Noch sei es leider nicht so weit. "Noch immer kann die Pandemie nur durch die Disziplin aller und jedes einzelnen in Schach gehalten und eingedämmt werden." Die aktuellen Infektionszahlen müssten nicht nur stabilisiert, sondern dauerhaft nach unten gedrückt werden. "Dazu sind weitere Maßnahmen für Bayern zwingend erforderlich", erklärt die Staatskanzlei.

Vor diesem Hintergrund begrüße der bayerische Ministerrat die am gestrigen Mittwoch von der Bundeskanzlerin und den Regierungs-Chefs der Länder gefassten Beschlüsse und setze sie im Freistaat um. Doch Bayern müsse mehr tun, um die landesweit hohe Infektionsrate zu senken und die Infektionsquellen wieder unter Kontrolle zu bekommen. Über die bundesweiten Beschlüsse hinaus setze Bayern weitere konsequente Schritte, um das Infektionsniveau vor allem in regionalen Hotspots zu brechen. Die Staatsregierung verfolge vor diesem Hintergrund die Ziele: Verlängern, Vertiefen, Hotspot-Strategie, Helfen. 

Maßnahmen, die verlängert werden

Die aktuell geltenden Maßnahmen werden über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Das bedeute vereinfacht insbesondere:

  • Übernachtungs-Angebote nur für notwendige, nicht für touristische Zwecke.
  • Geschlossen sind Einrichtungen der Freizeit-Gestaltung: Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Museen, Zoos etc.
  • Geschlossen sind Messen, Kongresse, Tagungen.
  • Geschlossen ist die Gastronomie.
  • Geschlossen sind Dienstleistungs-Betriebe, die körperliche Nähe bedingen – außer Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen.
  • Freizeit- und Amateursport ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
  • Sportstätten indoor sind geschlossen.
  • Profi-Sport-Veranstaltungen nur ohne Zuschauer.
  • Veranstaltungen aller Art sind untersagt – außer Gottesdienste und Versammlungen nach dem bayerischen Versammlungs-Gesetz.
  • Keine Feiern auf öffentlichen Plätzen.
  • Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz.
  • Ab 22 Uhr Alkohol-Konsum-Verbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen.

Presse-Konferenz nach der heutigen Kabinett-Sitzung.

Die Staatsregierung geht laut heutiger Mitteilung davon aus, dass wegen des hohen Infektions-Geschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar – insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels – erforderlich sein werden. Sie werde vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.

Verschärfte Maßnahmen

"Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und einen weiteren Hausstand, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken." Dazugehörende Kinder bis 14 Jahre seien hiervon ausgenommen.

Bei einer Verlängerung über den 20. Dezember seien die Weihnachtstage mit Blick auf die Regelungen zu Kontakt-Beschränkungen gesondert zu betrachten. Nach aktueller Planung werden die Personen-Obergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen für den Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis längstens 1. Januar 2021 wie folgt erweitert: "Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis sind möglich bis maximal zehn Personen insgesamt." Dazugehörende Kinder bis 14 Jahre seien hiervon ausgenommen. Die schulischen Weihnachtsferien beginnen für die Schüler bereits am 19. Dezember.

Künftig bestehe zusätzlich Masken-Pflicht vor Groß- und Einzelhandels-Geschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen; an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten sowie auch an Örtlichkeiten der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolge durch die örtlich zuständigen Behörden).

Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen (mit Ausnahme insbesondere von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungs-Abschnitten und Prüfungen).

Bibliotheken und Archive werden geschlossen (ausgenommen Hochschul-Bibliotheken).

Geschlossen werden die Angebote der Erwachsenen-Bildung nach dem bayerischen Erwachsenen-Bildungs-Förderungs-Gesetz, also die Volkshochschulen und vergleichbare Angebote anderer Träger. Ausgenommen seien digitale Angebote, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit zugehörigen Prüfungen sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.

Weiter heißt es: "Bei allen Betrieben des Groß- und Einzelhandels mit Kundenverkehr gilt generell, dass sich (1) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern höchstens ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche und (2) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmetern insgesamt auf einer Fläche von 800 Quadratmetern höchstens ein Kunde pro zehn Quadratmeter und auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmeter befindet." Für Einkaufs-Zentren sei die jeweilige Gesamtfläche anzusetzen. Durch ein abgestimmtes Einlass-Management müssten Einkaufs-Zentren und Geschäfte verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufs-Passagen oder Einkaufs-Zentren zu unnötigen Schlangen-Bildungen komme.

Touristische Tagesausflüge oder Freizeit-Vergnügungen im Ausland, etwa zum Skifahren, seien "vermeidbare Risikoquellen". Die bisherige Möglichkeit, sich im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs für bis zu 24 Stunden quarantänefrei ins Ausland zu begeben, werde auf triftige Gründe beschränkt, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten, Geschäfte des täglichen Bedarfs, nicht aber touristische und sportliche Zwecke.

Zum Jahreswechsel 2020/21 werde empfohlen, auf Silvester-Feuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen werde die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppen-Bildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke seien untersagt.

In Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 200 gelten folgende erweiterte Maßnahmen:

  • An den Schulen werde ab Jahrgangsstufe 8 der Unterricht in der Regel in geteilten Klassen als Wechsel-Unterricht (Hybrid-Unterricht) durchgeführt, wenn der Mindest-Abstand nicht anders eingehalten werden könne. Ausgenommen seien Abschlussklassen und Förderschulen. Die konkrete Ausgestaltung obliege der zuständigen Kreisverwaltungs-Behörde im Benehmen mit der Schulaufsicht.
  • Musikschulen und Fahrschulen werden geschlossen.
  • Märkte und Wochenmärkte werden geschlossen (ausgenommen Lebensmittel-Verkauf).
  • Es bestehe ein ganztägiges Alkohol-Konsum-Verbot auf allen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (die Festlegung der Orte erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden).
  • Um die Schüler-Verkehre zu entzerren, sei je nach den Verhältnissen vor Ort und den Gegebenheiten der jeweiligen Schülerbeförderung von den Kreisverwaltungs-Behörden und den Schulen gemeinsam nach Möglichkeiten für einen nach Jahrgangsstufen gestaffelten morgendlichen Unterrichts-Beginn zu suchen.

In Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 300 gilt darüber hinaus:

Die Kreisverwaltungs-Behörde kann in enger Abstimmung mit der Regierung gezielte Reihen-Testungen mittels Antigen-Schnelltests durchführen (zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen), um "Ausbruchs-Cluster" zu identifizieren und einen besseren Überblick über das Infektions-Geschehen zu erhalten.
Das öffentliche Leben solle deutlich weiter heruntergefahren werden. Hierzu sollen die Kreisverwaltungs-Behörden im Einvernehmen mit der Regierung insbesondere folgende Maßnahmen vorsehen:

  • Ausgangs-Beschränkungen können angeordnet werden. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
  • Der Schulbetrieb kann weiter eingeschränkt werden.
  • Dienstleistungs-Betriebe, die nicht notwendige Verrichtungen des täglichen Lebens betreffen, können weiter eingeschränkt werden.
  • Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen können weitergehend eingeschränkt werden.
  • Zusammenkünfte in Gottesdiensten und Versammlungen nach dem bayerischen Versammlungs-Gesetz können angemessen beschränkt werden.

Im Falle einer niedrigen Inzidenz

"In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von deutlich unter 50 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz kann die Kreisverwaltungs-Börde im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung Erleichterungen der Infektions-Schutz-Maßnahmen zulassen, soweit das infektiologisch vertretbar ist und die Auslastung der Intensiv-Kapazitäten und die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht entgegenstehen", wurde dazu heute erklärt. 


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