Logo
Anzeige
Anzeige

Nächtliche Ausgangssperre, Kitas und Schulen dicht, viele Geschäfte geschlossen, Alkohol-Verbot im öffentlichen Raum, Weihnachts-Regelungen. Hier die Details.

(ty) Im Freistaat gibt es ab Mittwoch, 16. Dezember, und bis 10. Januar im Kampf gegen die Corona-Pandemie einen harten Lock-Down. Die Maßnahmen, auf die sich gestern die Bundeskanzlerin und die Regierungs-Chefs der Länder verständigt hatten, wurden heute vom bayerischen Kabinett beschlossen. Unter anderem gilt eine nächtliche Ausgangssperre, bei Verstößen sollen mindestens 500 Euro Bußgeld fällig werden. Zahlreiche Geschäfte müssen geschlossen bleiben. Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleibt untersagt. An Silvester und Neujahr gilt ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen; der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten. Kitas und Schulen werden geschlossen. Nachfolgend die Details.

"Die Infektionslage in Bayern aufgrund der Corona-Pandemie ist ernst und verschärft sich täglich", heißt es in einer Pressemitteilung aus der Staatskanzlei, die nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats veröffentlicht wurde. Die Zahl der Neuinfektionen beginne wieder exponentiell zu wachsen. Die Belegungen und Zugänge in den Krankenhäusern seien Besorgnis erregend: "Binnen eines Monats haben sich die Covid-Patienten in den bayerischen Krankenhäusern von rund 2500 auf knapp 4200 drastisch erhöht. Die Zahl der täglichen Todesfälle ist erschreckend."

Bayern hatte bereits am 6. Dezember zusätzliche, weitreichende Maßnahmen wie Ausgangs-Beschränkungen beziehungsweise Ausgangssperren in Corona-Hotspots beschlossen. "Trotzdem sehen wir jetzt auch in Bayern: Die geltenden Maßnahmen reichen nicht aus, um das Pandemie-Geschehen in Bayern zu kontrollieren", so die Staatskanzlei: "Es ist Zeit zu handeln, und zwar noch deutlich vor Weihnachten." Einzelne Landkreise im Freistaat haben bereits drastische Schritte in Richtung eines "harten Lock-Down" ergriffen. "Um bundesweit möglichst einheitlich vorzugehen und organisatorisch gut vorbereitet in den Lock-Down zu gehen", werden die landesweiten Maßnahmen auch in Bayern zum Mittwoch, 16. Dezember, umgesetzt.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungs-Chefinnen und Regierungs-Chefs der Länder stimmten in ihrer Konferenz-Schaltung am gestrigen Sonntag darin überein, dass umgehend Maßnahmen ergriffen werden müssten, um die Kontakte der Bürgerinnen und Bürger möglichst einzuschränken. "Sie folgen damit Stimmen aus Wissenschaft und Medizin, die für eine verstärkte Kontakt-Minimierung werben", fasst die bayerische Staatskanzlei zusammen. Dieser Einschätzung schließt sich die bayerische Staatsregierung nach eigenem Bekunden an und setzt die nötigen Maßnahmen in Kraft. Von 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten deshalb folgende ergänzende Regelungen:

Landesweit nächtliche Ausgangssperre

Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies sei begründet aufgrund

  • eines medizinischen oder veterinär-medizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
  • der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
  • der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  • der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungs-bedürftiger Personen und Minderjähriger,
  • der Begleitung Sterbender,
  • von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
  • von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Kontakt-Beschränkungen

An den geltenden Kontaktbeschränkungen werde festgehalten. Erlaubt ist den Angaben zufolge "der Besuch eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (zuzüglich zu diesen Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren).

Regelungen für Weihnachten

Nur für die drei Weihnachtstage, 24. bis 26. Dezember 2020, gelte darüber hinaus, "dass sich bei Treffen im engsten Familienkreis alle Angehörige des eigenen Hausstands mit höchstens vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (zuzüglich deren Kinder im Alter bis 14 Jahren) treffen dürfen, gleichgültig aus wie vielen Hausständen diese vier Personen kommen". Zum engsten Familienkreis gehören laut Beschlusslage "außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auch Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushalts-Angehörige".

Appell

"Angesichts des anhaltend hohen Infektions-Geschehens" werde noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, "Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche)".

Silvester und Neujahr

Dazu teilte die Staatskanzlei wörtlich mit:

  • "An Silvester und Neujahr besteht ein vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen."
  • "Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten."
  • "Das Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik werden an Silvester und Neujahr auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen verboten."

Geschäfte

"Die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels ist untersagt", heißt es weiter. Ausgenommen seien der Lebensmittel-Handel einschließlich Direkt-Vermarktung, Abhol- und Liefer-Dienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräte-Akustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrrad-Werkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versand-Handels, Reinigungen und Wasch-Salons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachts-Bäumen. Wochenmärkte seien nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig. Der Großhandel bleibe geöffnet. "Die danach ausnahmsweise geöffneten Geschäfte dürfen über ihr übliches Sortiment hinaus keine sonstigen Waren verkaufen", wird betont.

Dienstleistungs-Betriebe

Dazu wurde nach der heutigen Sitzung des Ministerrats erklärt: "Dienstleistungs-Betriebe mit Kundenverkehr, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt." Das schließe neben Massage-Praxen, Kosmetik-Studios, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben auch Friseure mit ein. Medizinisch notwendige Behandlungen – zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie – blieben weiter möglich.

Gastronomie

In der Gastronomie seien weiterhin nur die Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen und Getränke zulässig. Bei der Gastronomie einschließlich Imbiss-Ständen werde der Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort auch bei mitnahmefähigen Produkten untersagt. Kantinen bleiben offen.

Alkohol-Verbot

"Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum bleibt untersagt", teilte die bayerische Staatskanzlei mit.

Gottesdienste

Dazu wurde erklärt: Bei Gottesdiensten, für die Besucherzahlen erwartet würden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, bestehe zusätzlich eine Anmeldungspflicht. "Weiterhin gelten die bisherigen Maßnahmen wie die Masken-Pflicht auch am Platz, das Gesangs-Verbot (Beschränkung auf liturgischen Gesang) und der Mindest-Abstand."

Alten- und Pflegeheime

In Bayern bestehen bereits strenge Schutzvorschriften für Alten- und stationäre Pflegeheime. Dazu gehören neben Einschränkungen der Besuche (eine Person pro Tag mit negativem Test und FFP2-Maske) auch zusätzliche Auflagen für das Personal (Testpflicht mindestens zwei Mal pro Woche). "Um Pflegebedürftige möglichst umfassend zu schützen, müssen alle mobilen Pflegedienste im Rahmen verfügbarer Testkapazitäten auch ihr mobiles Personal möglichst zwei Mal pro Woche testen lassen", wurde jetzt betont.

Schulen

"Die bayerischen Schulen werden geschlossen", heißt es unmissverständlich. "Schulveranstaltungen und Mittagsbetreuung finden nicht statt." Angebote des Distanz-Lernens würden in allen Schularten und Jahrgangsstufen bis zum 18. Dezember eingerichtet.

Für die Zeit bis zu den regulären Weihnachts-Ferien (also bis einschließlich 22. Dezember) würde an den Schulen für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen könnten, zudem eine Notbetreuung angeboten. Die Notbetreuung gelte für Kinder der Jahrgangsstufen eins bis sechs sowie für Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen. "Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird das Nähere im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung regeln", erklärte die Staatskanzlei.

Kitas

Dazu wurde mitgeteilt: "Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen." Der Bund sei aufgefordert, die zugesagten zusätzlichen Möglichkeiten, für die Betreuung der Kinder während des Lock-Downs bezahlten Urlaub zu nehmen, umgehend zu schaffen. Das bayerische Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales werde gemeinsam mit den einschlägigen Trägern der Einrichtungen das Nähere für eine Notbetreuung für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, durch Bekanntmachung regeln.

Weitere Regelungen

  • "Musikschulen und Fahrschulen dürfen nur noch online unterrichten." Gleiches gelte für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung. "Wissenschaftliche Präsenz-Bibliotheken werden geschlossen."
  • An der bestehenden Hotspot-Strategie werde festgehalten. "In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer gegenüber dem Landesdurchschnitt deutlich erhöhten Sieben-Tage-Inzidenz sollen daher regional umgehend weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung der Corona-Infektionen zu stoppen."
  • Die Einhaltung der Infektions-Schutz-Regeln werde von der Polizei und den Ordnungsbehörden kontrolliert. Polizei und Ordnungsbehörden seien angehalten, jeden Verstoß grundsätzlich mit entsprechendem Bußgeld zu belegen.

Satte Bußgelder

Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird laut Beschluss des Ministerrats damit beauftragt, die nötigen Rechtsänderungen umzusetzen sowie den zugehörigen Bußgeld-Katalog zu aktualisieren. Für den Verstoß gegen die landesweite Ausgangssperre werde ein Mindest-Bußgeld von 500 Euro festgesetzt.

Home-Office

Alle Arbeitgeber werden dringend darum gebeten, zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen werden können, um den Grundsatz "Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können.

Möglichst keine Reisen

Die Staatskanzlei teilte mit: "Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in der Zeit bis 10. Januar 2021 von allen nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und in das Ausland abzusehen. Die bestehenden Quarantäne-Verpflichtungen werden konsequent vollzogen und bußgeldpflichtig kontrolliert. Das dient dem Schutz aller."

Paket-Lieferungen

Der bayerische Ministerrat sehe einen Bedarf für die Auslieferung von Paketen an den Endkunden für den vierten Advent-Sonntag (20. Dezember). Angesichts des ab 16. Dezember geltenden Lock-Downs solle für den letzten Advent-Sonntag eine Auslieferung von Paketen bis zum Endkunden ermöglicht werden.

Finanzielle Hilfen

Die bayerische Staatsregierung begrüßt nach eigener Darstellung ausdrücklich, dass der Bund die vom Lock-Down betroffenen Unternehmen, Solo-Selbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstütze und diese Hilfe ausbaue. Dafür stehe die verbesserte "Überbrückungshilfe III" bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsehe. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500 000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, sichere der Bund Unternehmen und Beschäftigung.

Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen solle es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Den mit den Schließungs-Anordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen wolle der Bund auffangen, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht würden. Zu inventarisierende Güter könnten ausgebucht werden. Damit könne der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichere Liquidität.


Anzeige
zell
RSS feed