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Eigentlich wollten die Beamten einen Haftbefehl vollstrecken, doch sie klingelten an der falschen Wohnung.

(ty) Am gestrigen Nachmittag haben Polizeibeamte in der Nürnberger Südstadt durch Zufall ein knappes Kilogramm Rauschgift entdeckt. Eigentlich wollte die Gesetzeshüter einen Haftbefehl vollstrecken, sie läuteten jedoch an der falschen Tür. Letztlich wurden durch dieses Versehen dann jede Menge Haschisch sowie Marihuana und LSD gefunden. Nun haben sich ein 27-Jähriger und dessen 25-jährige Freundin strafrechtlich zu verantworten. Der Mann wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth dem Haftrichter vorgeführt. Aber der Reihe nach.

Laut heutiger Mitteilung des mittelfränkischen Polizeipräsidiums ist folgendes geschehen. Streifenbeamte von der Inspektion Nürnberg-Süd wollten gegen 15 Uhr einen Haftbefehl in einem Mehrfamilienhaus in der Nürnberger Südstadt vollstrecken. Deshalb fuhren die Beamten zu der Wohnadresse und klingelten an der vermeintlichen Wohnungstür des Betroffenen. Die Tür sei von einem 27-jährigen Mann und dessen 25-jähriger Freundin geöffnet worden – der besagte Haftbefehl galt beiden nicht.

"Da die Türklingeln nicht beschriftet waren, hatten die Beamten offensichtlich an der falschen Wohnungstür geläutet", heißt es von der Polizei. Als die falsche Tür geöffnet worden sei, drang den Angaben zufolge "erheblicher Geruch von Marihuana" aus der Wohnung. Darauf angesprochen, habe der 27 Jahre alte Mann gegenüber den Beamten angegeben, dass sich Betäubungsmittel in der Wohnung befinden würden. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth habe daraufhin die Durchsuchung der besagten Wohnung sowie der Wohnung des 27-Jährigen im Landkreis Erlangen-Höchstadt angeordnet.

Hierbei seien insgesamt knapp ein Kilogramm Haschisch sowie weitere Betäubungsmittel wie Marihuana und LSD sichergestellt worden. "Das Paar muss sich nun wegen verschiedener Delikte gegen das Betäubungsmittel-Gesetz strafrechtlich verantworten", erklärte das mittelfränkische Polizeipräsidium. Der 27-Jährige werde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmittel dem zuständigen Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.


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