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24-Jährigen plagte in Ingolstadt der Hunger. Er suchte ein Fastfood-Restaurant auf und Verstieß gegen die Ausgangssperre.

(ty) Ein 24-Jähriger hat am späten gestrigen Abend gegen 23.40 Uhr in Ingolstadt feststellen müssen, dass die Beschaffung eines Mitternachts-Snacks keinen triftigen Grund dafür darstellt, gegen die derzeit wegen der Corona-Pandemie in ganz Bayern zwischen 21 und 5 Uhr geltende nächtliche Ausgangssperre zu verstoßen. Den jungen Schanzer plagte laut heutiger Mitteilung der örtlichen Polizeiinspektion offenbar zu später Stunde noch der Hunger, weshalb er beschlossen hatte, sich auf den Weg zu einem Fastfood-Restaurant im Westen der Stadt zu machen.

Auf dem Heimweg fiel der Ingolstädter dann einer Polizeistreife auf und wurde daraufhin kontrolliert. "Hierbei wurde ihm erläutert, dass der Zeitraum zwischen 5 Uhr und 21 Uhr grundsätzlich ausreichend ist, sich mit Lebensmitteln zu versorgen", heißt es im Bericht der Gesetzeshüter. Für den 24-Jährigen wird es vermutlich der teuerste Burger sein, den er sich jemals besorgt hat. Laut Polizei erwartetet ihn eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Infektions-Schutz-Regelungen – beim Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre werden in der Regel 500 Euro Bußgeld fällig. 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.


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