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Voraussetzung sei nur, dass die Beteiligten über eine ausreichende technische Ausstattung und einen stabilen Internet-Zugang verfügen.

(ty) Seit Januar testet das Landgericht in Ingolstadt nach eigenen Angaben mit Unterstützung des Oberlandesgerichts München die digitale Verhandlung über eine Video-Konferenz-Anlage. Mehrere Verhandlungen in Zivilsachen seien auf diese Weise bereits erfolgreich geführt worden, wurde heute erklärt. Diese Form der digitalen Kommunikation sei besonders im Lichte der aktuellen Corona-Pandemie "eine wichtige weitere Option, ohne gesundheitliche Risiken im Zivilprozess verhandeln zu können", heißt es weiter.

Voraussetzung für eine solche audio-visuelle Übertragung ist den Angaben zufolge "lediglich, dass die Beteiligten über eine ausreichende technische Ausstattung und einen stabilen Internet-Zugang verfügen". Ob in dem einzelnen Verfahren auf diesem Wege oder wie bisher persönlich vor Gericht verhandelt werde, entscheide der Richter. "Ein Anspruch auf eine digitale Verhandlung besteht aber nicht", betont das Landgericht in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Der nächste Schritt in Sachen Digitalisierung folge bereits im Mai dieses Jahres: Das Landgericht Ingolstadt bekomme als erstes Landgericht im Regelbetrieb die elektronische Akte im Zivilrecht.

"Die dafür erforderlichen Umbau-Arbeiten im Gebäude laufen bereits", wurde dazu heute erklärt. "Ab voraussichtlich Mitte Mai werden dann die neuen Verfahren nicht mehr in Papier-Akten, sondern nur noch digital geführt." Elisabeth Kurzweil, die Präsidentin des Ingolstädter Landgerichts: "Für einen reibungslosen Start setzen wir auch auf die Mitwirkung unserer Rechtsanwaltschaft: Sofern ab diesem Zeitpunkt die Schriftsätze nur noch digital eingereicht werden, können wir diese sofort in die E-Akte übernehmen und ohne Medienbruch bearbeiten.  Ab 1. Januar 2022 wird dies dann ohnehin gesetzlich verpflichtend sein."


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