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Seit Pandemie-Beginn sind vom Landratsamt bislang rund 420 Bußgeld-Bescheide erlassen worden.

(zel) Dass bei Verstößen gegen die Infektions-Schutz-Regelungen satte Bußgelder drohen, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Immer wieder löst die Polizei verbotene Corona-Partys auf oder beanstandet sonstige Zuwiderhandlungen – zum Beispiel gegen die zeitweise geltende nächtliche Ausgangssperre, die Kontakt-Beschränkungen oder die Masken-Pflicht. Während die Gesetzeshüter die im Raum stehenden Verstöße in der Regel nur aufnehmen und anzeigen, ist das Landratsamt für die Durchführung der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren und das Eintreiben der Bußgelder zuständig. Im Kreis Kelheim sind seit Pandemie-Beginn bislang 418 Corona-Bußgeld-Bescheide erlassen worden, wie eine Anfrage unserer Redaktion ergab. Dabei seien insgesamt zirka 50 800 Euro an Bußgeldern festgesetzt worden.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.

Zur aktuellen Situation vor Ort:

Aktuelle Corona- Zahlen aus allen Gemeinden im Kreis Kelheim


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