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Private Kontakte, Einzelhandel, Gastronomie, Kino, Sport, Schule: Der Inzidenzwert gilt als entscheidende Größe vor Ort. Die künftigen Regeln im Überblick.

(ty) Im Freistaat gelten ab Montag, 8. März, und bis vorerst 28. März neue Corona-Regelungen. Der bayerische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung deutliche Erleichterungen und Öffnungen beschlossen – allerdings abhängig vom jeweiligen Inzidenzwert. Die Möglichkeit zu privaten Treffen mit Freunden und Verwandten werden erweitert. Buchhandlungen, Einzelhandel, Museen und Galerien können abhängig vom Infektions-Geschehen wieder öffnen, die Regeln für den Sport werden gelockert. Frühestens ab 22. März sind weitere Öffnungen möglich: für Außen-Gastronomie, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser. Ebenfalls abhängig vom Inzidenzwert findet Präsenz-, Wechsel- oder Distanz-Unterricht statt. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung wurde verlängert. Nachfolgend die heutigen Beschlüsse im Detail.

 

"In der Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen Deutschland und Bayern jetzt vor entscheidenden Wochen", teilte die bayerische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung nach der heutigen Kabinett-Sitzung mit. Angesichts der Virus-Varianten setze die Staatsregierung weiterhin "auf den erfolgreichen Kurs der Vorsicht und Umsicht". Der Ausbruch einer dritten Pandemie-Welle müsse unbedingt verhindert werden. Entscheidend sei "ein kluges und ausbalanciertes Konzept" mit den Leitplanken: "Mehr Testungen, mehr Impfungen und weitere Beachtung der Abstands- und Hygiene-Regeln einschließlich FFP2-Masken-Pflicht."

Der Ministerrat begrüße die Weiterentwicklung des Impf-Konzepts. Die Einbindung der Vertrags- und Betriebsärzte sowie der niedergelassenen Ärzte wie auch die weitestmögliche Ausschöpfung des Intervalls zwischen den zwei Impfungen werde die Impfgeschwindigkeit deutlich steigern. Auch die angekündigte Freigabe des Astra-Zeneca-Impfstoffs für Über-65-Jährige werde die "Durchimpfung der besonders vulnerablen Altersgruppe" deutlich beschleunigen. Für Bayern besonders bedeutsam sei die Möglichkeit zur prioritären Nutzung der Impfstoffe in stark betroffenen Grenzregionen. Ausdrücklich positiv sei die für Ende März, Anfang April zugesagte umfassende Einbeziehung der Haus- und Fachärzte in die Impf-Kampagne. Wegweisend für weitere Schritte sei diese massive Ausweitung der Impf-Kapazitäten. Schnellstmöglich müsse es heißen: "Jeder, der will, bekommt eine Impfung."

Der Ministerrat begrüße zudem ausdrücklich, dass sich nun auch der Bund dazu entschlossen habe, die Test-Strategie deutlich zu verbessern sowie insbesondere kostenlose, leicht zugängliche Testmöglichkeiten nach dem Vorbild der bayerischen Test-Strategie für jedermann einzuführen. Folgende Beschlüsse hat der bayerische Ministerrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

 

Schnell- und Selbst-Tests

Der Ministerrat beschloss laut Staatskanzlei die Beschaffung von 11,5 Millionen Antigen-Schnelltests pro Monat bis 30. Juni dieses Jahres. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 183 Millionen Euro würden zur Verfügung gestellt. Der Ministerrat beschloss ferner die Beschaffung von jeweils 12,4 Millionen Selbst-Tests für die Monate März bis Mai dieses Jahres sowie von 17,7 Millionen Selbst-Tests für Juni. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 284 Millionen Euro würden ebenfalls zur Verfügung gestellt. Der Ministerrat beschloss außerdem, die für die Beauftragung der Apotheken als Schnell-Test-Stellen erforderlichen Mittel in Höhe von 41 Millionen Euro für den Zeitraum von zwei Monaten zur Verfügung zu stellen.

Die bayerische Staatsregierung halte "an der bewährten regelmäßigen Testp-Plicht" für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen einschließlich Behinderten-Einrichtungen fest. "Denn besonders vulnerable Gruppen müssen besonders geschützt werden", wurde dazu erklärt. Ab einem Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen binnen einer Woche umgerechnet auf 100 000 Einwohner in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt habe daher künftig die zuständige Kreisverwaltungs-Behörde regelmäßige Reihen-Testungen der in diesen Einrichtungen Beschäftigten Personen anzuordnen – Test mindestens zwei Mal wöchentlich.

Auf der Basis von mehr Testungen und mehr Impfungen unterstütz der bayerische Ministerrat den von der Bundeskanzlerin und den Regierungs-Chefs der Länder am gestrigen Mittwoch gefassten Beschluss. Auch für alle weiteren Öffnungsschritte gelte der Grundsatz "Vorsicht mit Perspektive". In einer neuen, mittlerweile zwölften bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung werde mit Geltung ab dem 8. März und bis einschließlich 28. März Folgendes geregelt.

 

Private Kontakte

Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten werde ab 8. März wieder erweitert: Es seien dann private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 35 könnten die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre seien hiervon ausgenommen.

Steige die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf einen Wert über 100, werde die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt ("Notbremse"). Kinder bis 14 Jahre würden dabei jeweils nicht mitgezählt.

Buchhandlungen

Nach den ersten Öffnungen bei Schulen, Friseuren und in einzelnen weiteren Bereichen werden ab 8. März die Buchhandlungen dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet, wurde heute erklärt. Sie könnten somit auch mit entsprechenden Hygiene-Konzepten und einer Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter wieder öffnen. "Unter gleichen Voraussetzungen werden Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder geöffnet", teilte die Staatskanzlei weiter mit.

Video von der heutigen Presse-Konferenz nach der Kabinett-Sitzung.

Einzelhandel, Museen, Galerien

In Abhängigkeit vom Infektions-Geschehen seien ab dem 8. März inzidenz-abhängig weiteren Öffnungen möglich. Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, gelte:

  • Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung auf einen Kunden je zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und darüber hinaus einen Kunden je 20 Quadratmeter.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
  • Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (maximal zehn Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 besteht, gelte:

  • Öffnung des Einzelhandels für Termin-Shopping-Angebote ("Click & meet"), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach vorheriger Termin-Buchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontakt-Nachverfolgung zugelassen werden kann.
  • Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Termin-Buchung und Kontakt-Nachverfolgung
  • Individualsport maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen.

 

Außen-Gastro, Theater, Kino

Frühestens ab 22. März seien weitere Öffnungen in Abhängigkeit vom Infektions-Geschehen möglich. Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 besteht, so gelte:

  • Öffnung der Außen-Gastronomie
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.

Solange in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt seit mindestens 14 Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 besteht, gilt:

  • Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung neben der Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller Schnell- oder Selbst-Test der Tischgäste erforderlich.
  • Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucher mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbst-Test.
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbst-Test verfügen.

Notbremse

"Steigt die Sieben-Tages-Inzidenz über den für die jeweiligen Öffnungen maßgeblichen Inzidenzwert von 50, gelten jeweils die Regelungen für Gebiete mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100", heißt es zur so genannten Notbremse. Übersteige die Sieben-Tages-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die Regelungen, die bis zum bis zum 7. März 2021 gegolten haben. Die näheren Details der Öffnungen richten sich laut Staatskanzlei nach Rahmen-Konzepten, die die zuständigen Ministerien erstellen.

 

Weitere Öffnungsschritte?

"Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die noch nicht geöffneten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wird im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virus-Mutanten und anderer Einfluss-Faktoren Ende März nach der nächsten Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungs-Chefinnen und -Chefs der Länder entschieden werden", teilte die bayerische Staatskanzlei mit.

Schulen

An den Schulen gelte in Abhängigkeit vom Infektions-Geschehen der Grundsatz "vom Wechsel- in den Präsenz-Unterricht beziehungsweise vom Distanz- in den Wechsel-Unterricht". Der Unterricht an den bayerischen Schulen findet laut heutigem Beschluss des Ministerrats ab 15. März in folgenden Schritten statt:

  • Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt in allen Grundschul-Klassen (und Förderschulen) Präsenz-Unterricht.
  • Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz unter 100 findet an allen anderen Schularten in allen Jahrgangsstufen sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 Wechsel-Unterricht statt.
  • Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 100 findet mit Ausnahme der Abschluss-Klassen Distanz-Unterricht statt.
  • "Zur besseren Planbarkeit für die Schulfamilie gilt die Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform jeweils für eine Schulwoche, auch wenn sich der Inzidenzwert während der Schulwoche ändert", wurde dazu klargestellt.

Kinder-Betreuungs-Einrichtungen

Zu diesem Thema wurde heute beschlossen: "In Kinder-Betreuungs-Einrichtungen und in Kinder-Tages-Pflege-Stellen gilt in Abhängigkeit vom Infektions-Geschehen: Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 erfolgt Regelbetrieb, zwischen 50 und 100 eingeschränkter Regelbetrieb und über 100 Notbetreuung." 

 

Einreise-Quarantäne

Die Einreise-Quarantäne-Verordnung werde bis einschließlich 28. März verlängert. Für die Einreise speziell aus den besonders infektionsgefährlichen Virus-Varianten-Gebieten gelten dabei folgende Änderungen:

  • Die Quarantäne-Dauer beträgt hier künftig 14 Tage (statt bisher zehn Tage).
  • Die Quarantäne kann nicht mehr durch vorzeitige Freitestung (Negativtest am fünften Tag nach der Einreise) verkürzt werden.
  • Die sonstigen Quarantäne-Ausnahmen für die Einreise aus Virus-Varianten-Gebieten (vor allem für Warentransport und systemrelevante Grenzgänger und Grenzpendler) bleiben unverändert.

Kontakt-Nachverfolgung

Es werde aus Gründen des Datenschutzes klargestellt, dass die Kontakt-Nachverfolgung auch in elektronischer Form – zum Beispiel mittels einer App – erfolgen könne. "Selbstverständlich müssen auch in diesem Fall Zeit, Ort und Erreichbarkeit der Kontakt-Personen präzise dokumentiert werden, um im Fall eines Infektions-Geschehens an die Gesundheitsämter weitergegeben werden zu können."

Alten- und Pflegeheime

Die Staatskanzlei ließ heute wissen: "Dank der deutlich fortgeschrittenen Impfungen in Alten- und Pflegeheimen können in Heimen mit hoher Durchimpfungsrate wieder mehr soziale Kontakte – Besuche der Bewohnerinnen und Bewohner aber auch Gemeinschafts-Veranstaltungen – ermöglicht werden, sobald der Impfschutz nach der Zweitimpfung in der jeweiligen Einrichtung seine volle Wirkung entfaltet." Dabei seien weiterhin Hygiene- und Test-Konzepte umzusetzen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege werde damit beauftragt, im nächsten Ministerrat hierüber zu berichten.

Zur aktuellen Lage vor Ort: 

Aktuelle Corona- Zahlen aus allen Gemeinden im Kreis Kelheim


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