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Mehrere Leute saßen, zum Teil rauchend, in der Wirtschaft und wurden mit Getränken versorgt. Nun drohen satte Bußgelder.

(ty) Am gestrigen Nachmittag ist in Ingolstadt gegen 13.45 Uhr ein Lokal an der Richard-Wagner-Straße ins Visier der Polizei geraten. Beamte von der örtlichen Inspektion stellten nämlich im Rahmen ihrer Streifentätigkeit fest, dass "reger Publikums-Verkehr" an der Zugangstür der Gaststätte herrschte. "Die Türe wurde hierbei offenbar für jeden Gast geöffnet und anschließend wieder verschlossen", wurde dazu heute berichtet. Im Zuge der nun folgenden Kontrolle seien dann von den Gesetzeshütern in den Räumlichkeiten "insgesamt acht Personen aus unterschiedlichen Haushalten" angetroffen worden.

 

Nach Angaben der Polizei saßen die Leute – zum Teil Zigarette rauchend – gemeinsam an Tischen oder am Tresen in dem Lokal. Dabei seien keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen worden beziehungsweise die nötigen Abstände nicht eingehalten worden. Wie es weiter heißt, seien die Leute auch mit Getränken bewirtet worden. Der Betrieb der Gaststätte sei von den Beamten "umgehend eingestellt" worden. Sowohl die anwesenden Gäste als auch den Betreiber der Wirtschaft erwarten nun Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Corona-Verstößen. Sie müssen deshalb mit Bußgeldern rechnen.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.


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