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Bayerisches Verwaltungsgericht weist Klage aus Pfaffenhofen ab und sieht die wohnortnahe Versorgung – vor allem durch die Kliniken Neuburg – auch so gewährleistet. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.

(ty) Die Pfaffenhofener Ilmtalklinik ist mit ihrer Klage im Hinblick auf die Schaffung einer kindermedizinischen Fachabteilung in der Kreisstadt beim bayerischen Verwaltungsgericht in München abgeblitzt. Die Entscheidung vom 29. November vergangenen Jahres ist am 3. Januar in Pfaffenhofen schriftlich eingegangen. Heute nun wurden aus dem Büro von Landrat Martin Wolf (CSU), der zugleich Chef des Ilmtalklinik-Aufsichtsrats ist, Details zu dem Urteil veröffentlicht. In Pfaffenhofen will man nun prüfen, ob Berufung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden soll.

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat demnach die Klage der Ilmtalklinik GmbH auf Aufnahme in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern abgewiesen. Die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde zunächst nicht zugelassen. Der Rechtsweg ermögliche aber, dass die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden könne. Dieser entscheide dann über die Zulassung.

Die Ilmtalklinik hatte bereits im Jahr 2008 für ihre Betriebsstätte in Pfaffenhofen die Aufnahme einer pädiatrischen, also kindermedizinischen Abteilung in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern beantragt. Sie hatte ausgeführt, dass insbesondere mit der Einrichtung einer Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin die strukturell notwendigen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte, flächendeckende kindermedizinische Versorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet der Ilmtalklinik Pfaffenhofen und des Krankenhauses Mainburg geschaffen und langfristig sichergestellt würden.

Eine wohnortnahe medizinische Versorgung der Kinder sei durch das vorhandene Angebot, im Wesentlichen nur der Kliniken St. Elisabeth Neuburg, nicht gewährleistet, so die Sichtweise aus Pfaffenhofen, und: Es ergebe sich sein erhebliches Versorgungsdefizit, das mit dem Antrag der Ilmtalklinik gedeckt werden solle.

Das Verwaltungsgericht in München ist allerdings weder dieser Einschätzung noch dem Begehr aus Pfaffenhofen gefolgt und hat die Klage der Ilmtalklinik abgewiesen, wie nun vom Landratsamt bestätigt wird. Ein unmittelbarer Anspruch auf Aufnahme von pädiatrischen Planbetten in den Krankenhausplan ergebe sich nicht, heiße es aus München. Und weiter Befand das Gericht: Der Bedarf an kinder- und jugendmedizinischen Betten werde ausreichend durch andere Krankenhäuser sichergestellt, die „in überschaubarer Fahrzeit erreichbar“ seien. Das Gericht verweist nach Angaben des Landratsamts dabei auf die Münchner Kliniken sowie weitere Krankenhäuser in Regensburg und Augsburg.

Der Aufsichtsrat als in dieser Angelegenheit zuständiges Organ der Ilmtalklinik GmbH behält sich laut einer Mitteilung aus dem Landratsamt nun vor, das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. November vergangenen Jahres beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzugreifen. „Die erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten eines solchen Antrages soll zeitnah erfolgen“, teilte das Büro von Landrat Wolf mit.

„Wir werden gemeinsam mit unserem Anwalt das mehr als 20 Seiten umfassende Urteil sorgfältig analysieren und prüfen, welche Erfolgsaussichten bei weiterer Ausschöpfung des Rechtsweges bestehen“, erklärt Wolf und versichert: „Das Themas Verbesserung der Kindermedizin bleibt jedenfalls weiter auf der Agenda.“

 


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