Scharfe Kontakt-Beschränkungen, nächtliche Ausgangssperre, fast alle Klassen im Distanz-Unterricht, Kitas geschlossen. Hier die Details.
(ty) Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Kelheim, also die Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, beträgt laut Robert-Koch-Instituts (RKI) derzeit 109,7 (Stand: heute, 0 Uhr). Der Wert lag am gestrigen Donnerstag, 18. März, zum dritten Mal in Folge über der Marke von 100. Damit greift für den Landkreis Kelheim ab dem morgigen Samstag, 20. März, die "Corona-Notbremse" mit noch strengeren Regeln und zurückgenommenen Lockerungen. Das bedeutet auch eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Treffen dürften sich nur noch Personen aus einem Hausstand mit einer weiteren Person. Wir fassen die Regelungen auf Grundlage einer offiziellen Mitteilung des Landratsamts zusammen.
Kontakt-Beschränkungen
Der gemeinsame Aufenthalt ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungs-Gemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Sport
Die Sportausübung ist nur kontaktfrei unter Beachtung der Kontakt-Beschränkung erlaubt, also nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich einer weiteren Person. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Handels- und Dienstleistung
Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerks-Betriebe ist untersagt. Ausgenommen sind für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel. "Click and collect" ist in jedem Fall zulässig.
Schulen
Es findet in Abschluss-Klassen Präsenz-Unterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechsel-Unterricht sowie an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanz-Unterricht statt.
Kinder-Betreuung
Kinder-Tages-Einrichtungen, Kinder-Tages-Pflege-Stellen, Ferien-Tages-Betreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Regelungen zur Notbetreuung werden vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege durch Bekanntmachung erlassen.
Außerschulische Bildung
Angebote der außerschulischen Bildung, einschließlich Instrumental- und Gesangs-Unterricht, sind in Präsenzform untersagt. Ausnahmen gelten für Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.
Kultur
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten sind geschlossen. Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen.
Nächtliche Ausgangssperre
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, ist von 22 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt, es sei denn dies ist begründet aufgrund
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Antworten auf wichtige Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie auch hier. Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.
Zur aktuellen Situation:
Corona-Situation im Kreis Kelheim: Neueste Zahlen aus allen Gemeinden
Corona-Test-Zentrum in Kelheim ist testweise auch am Sonntag geöffnet