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Polizei löste zwei verbotene Treffen von Jugendlichen auf. Den jungen Leuten droht nun ein Bußgeld, einem ein Strafverfahren wegen Drogen.

(ty) Am gestrigen Nachmittag war bei der Polizeiinspektion in Kelheim gegen 16.30 Uhr gemeldet worden, dass sich eine Gruppe von Jugendlichen auf einem Friedhof in Saal an der Donau im Bereich der Toiletten aufhalte und auch Drogen konsumiere. Die angerückten Beamten stellten laut heutiger Mitteilung dann fest, dass die jungen Leute gegen die Infektions-Schutz-Regelungen verstießen. Ihnen droht somit ein Corona-Bußgeld. Bei einem 16-Jährigen sei eine geringe Menge von Marihuana gefunden worden; ihm blüht eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz. Von Seiten der Gemeinde sei den Jugendlichen ein Hausverbot für das Friedhofs-Areal ausgesprochen worden.

An der Münchener Straße in Baar-Ebenhausen (Kreis Pfaffenhofen) ist Streifenbeamten von der Polizeiinspektion in Geisenfeld in der Nacht zum heutigen Sonntag gegen 1.30 Uhr eine dreiköpfige Gruppe von 17-Jährigen aufgefallen. Die jungen Leute waren den Angaben zufolge alkoholisiert und stammen aus unterschiedlichen Haushalten. "Als sie auf die geltenden Corona Regeln hingewiesen wurden, verhielten sich die Jugendlichen teils uneinsichtig", meldet die Polizei. Sie seien daraufhin ihren Erziehungs-Berechtigten übergeben worden. Der Vorfall werde dem Pfaffenhofener Landratsamt gemeldet, den jungen Leuten droht nun jeweils ein Corona-Bußgeld.

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro. 


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