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44-Jähriger wurde betrunken am Steuer seines Pkw erwischt, Führerschein einkassiert. Daraufhin ließ er einen 37-Jährigen fahren, der keinen Schein hat.

(ty) Nicht gerade ihren besten Tag hatten gestern ein 44-Jähriger und ein 37-Jähriger. Beide sind in Kelheim von Beamten der örtlichen Polizeiinspektion gestoppt und aus dem Verkehr gezogen worden. Zunächst wurde dem 44-Jährigen der Führerschein abgenommen, weil er besoffen am Steuer seines Pkw gesessen hatte. Später lenkte dann zwar der 37-Jährige dieses Auto, während sich der 44-Jährige auf dem Beifahrersitz befand. Allerdings ist der "Ersatz-Fahrer" nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Nun laufen mehrere Strafverfahren.

 

Laut Polizei unterzogen am gestrigen Vormittag gegen 9.20 Uhr Beamte von der örtlichen Polizeiinspektion auf der Stettiner Straße in Kelheim den 37 Jahre alten Pkw-Lenker einer Kontrolle. Bei der Überprüfung habe sich schnell herausgestellt, dass sich der Mann gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis befinde. Damit war die Tour freilich an Ort und Stelle beendet. Der 44-jährige Beifahrer ist den Angaben zufolge der Halter des gestoppten Autos. Er konnte jedoch die Weiterfahrt nicht übernehmen – weil sein Führerschein kurz zuvor von den Gesetzeshütern einkassiert worden war.

 

Nach Angaben der Polizei war der 44-Jährige nämlich in der Nacht zum Sonntag gegen 1.20 Uhr – ebenfalls im Gemeinde-Bereich von Kelheim – kontrolliert worden, als er den Pkw gesteuert hatte. Weil er dabei "erheblich betrunken" gewesen sei, so berichtet ein Polizei-Sprecher sei sein Führerschein von den Beamten sichergestellt worden. Laut Mitteilung der Polizei hatte ein Alkohol-Test deutlich mehr als 1,1 Promille ergeben. Bekanntlich liegt ab einem Wert von 1,1 Promille eine Straftat vor, auch wenn kein Verkehrsunfall geschieht.

 

Gegen den 44-Jährigen wird jetzt bezüglich seiner Rausch-Fahrt strafrechtlich wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt. In diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Gegen den 37-Jährigen wird indes wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Auf den 44-Jährigen wiederum kommt noch ein weiteres Strafverfahren zu – und zwar wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.


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