Logo
Anzeige
Anzeige

Wie es heißt, "standen und lagen zahlreiche Schnaps- und Bierflaschen sowie gefüllte und bereits geleerte Becher herum". Nun drohen Bußgelder.

(ty) Die Beamten von der örtlichen Polizeiinspektion waren am späten gestrigen Nachmittag über eine lautstarke Zusammenkunft von mehreren Leuten auf einem Kinderspielplatz an der Elias-Holl-Straße in Eichstätt informiert worden. Die Gesetzeshüter rückten daraufhin dort an und stellten laut eigener Schilderung fest, "dass auf der Sitzgelegenheit des Spielplatzes fünf Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende gemischten Geschlechts ein regelrechtes Saufgelage veranstalteten". Wie es weiter heißt, "standen und lagen zahlreiche Schnaps- und Bierflaschen sowie gefüllte und bereits geleerte Becher herum". Zwei Personen seien beim ersten Anblick des Streifenwagens geflüchtet, die anderen drei seien gestellt worden.

 

"Auf Aufforderung räumten sie ihren Saustall auf und entfernten sich", erklärt die Polizei. Den Angaben zufolge werden dem Landratsamt nun Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen vorgelegt. Den jungen Leuten drohen somit auch Corona-Bußgelder. "Es liegen Verstöße gegen die derzeit geltenden Infektions-Schutz-Bestimmungen vor, da sich Personen aus mehr als einem Hausstand trafen und diese hierbei zudem gegen das Feierverbot auf öffentlichen Anlagen verstießen", fasst ein Polizei-Sprecher zusammen – und ergänzt: "Aber selbst in normalen Zeiten wäre es nach einer entsprechenden Satzung der Stadt Eichstätt freilich untersagt, Alkohol in Grünanlagen und im Speziellen auf Kinderspielplätzen im Übermaß zu konsumieren und die Anlagen zu vermüllen."

 

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.


Anzeige
zell
RSS feed