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Dass er derzeit seine Schank-Wirtschaft in Eichstätt nicht öffnen darf, interessiert ihn anscheinend nicht. Und so summieren sich wohl die Bußgelder.

(ty) Wegen wiederholter Verstöße gegen die Corona-Bestimmungen muss sich laut heutiger Mitteilung der Polizei ein 41 Jahre alter Gastwirt in Eichstätt verantworten. Der Mann betreibt den Angaben zufolge eine Schank-Wirtschaft, die allerdings aufgrund der derzeit geltenden bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung aktuell nicht geöffnet werden darf. "Trotz deutlicher Aufforderungen und Anzeigen seitens der Polizei betreibt der 41-Jährige weiterhin sein Lokal", so ein Sprecher der örtlichen Polizeiinspektion. Bei einer Kontrolle am gestrigen Abend gegen 20.40 Uhr seien dort erneut – neben dem Gastwirt und einer Servicekraft – fünf Gäste angetroffen worden. Dem 41-Jährigen drohe nun eine weitere Anzeige, die in der Regel pro Verstoß ein Bußgeld von 5000 Euro zur Folge habe.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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