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Mehr Leute bei Sport- und Kultur-Events erlaubt. Für Bäder gilt nur noch 2G, für körpernahe Dienstleistungen 3G. Gastro-Sperrstunde wird aufgehoben. Die heutigen Beschlüsse im Detail.

(ty) Im Freistaat treten ab dem morgigen Mittwoch, 9. Februar, weitere massive Lockerungen bei den Corona-Regelungen in Kraft. Der bayerische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung unter anderem deutliche Kapazitäts-Erhöhungen bei Kultur- und Sport-Veranstaltungen sowie für Kinos, Messen und Seilbahnen beschlossen. Für Bäder, Thermen und Saunen gilt künftig nicht mehr "2G plus", sondern die 2G-Regel. Für körpernahe Dienstleistungen, die bislang unter die 2G-Regelung fielen, gilt fortan 3G. Außerdem wird die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Beschlossen wurde in der heutigen Kabinett-Sitzung ferner, dass die staatlichen Corona-Impf-Zentren im Freistaat mindestens bis zum Ende des Jahres bestehen bleiben. Nachfolgend die Details zu den heutigen Beschlüssen im Überblick.

Die Omikron-Welle führe zwar weiter zu Höchstständen bei den Corona-Infektions-Zahlen, wurde nach der heutigen Sitzung des bayerischen Ministerrats aus der Staatskanzlei erklärt. Die Situation in den Krankenhäusern zeige aber, dass die Infektions-Inzidenz nicht mehr der alleinige Gradmesser sein könne: Die Intensiv-Betten-Belegung sei stabil und betrage nur rund ein Drittel im Vergleich zur bisherigen Spitzen-Belastung. "Die Hospitalisierung steigt zwar leicht an, allerdings ist sie weiterhin beherrschbar, und es gibt Krankenhaus-Einweisungen mit und nicht wegen Corona."

Weiter heißt es vor diesem Hintergrund: "Droht aber keine Überlastung des Gesundheits-Systems, müssen die Beschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger zurückgefahren werden." Für Bayern sei damit der "Zeitpunkt zum Einstieg in den Ausstieg der Corona-Maßnahmen gekommen". Wörtlich steht es in der aktuellen Presse-Mitteilung aus der Staatskanzlei: "Unser bayerischer Weg heißt: Sanfte, kontrollierte und schrittweise Öffnung – in enger Abstimmung mit Medizin und Wissenschaft." Nachfolgend die heutigen Corona-Beschlüsse des bayerischen Ministerrats im Überblick.

Die 15. bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (15. BayIfSMV) werde bis einschließlich 23. Februar dieses Jahres verlängert und zum morgigen Mittwoch, 9. Februar, in folgenden Punkten angepasst:

♦ Die Regelungen für überregionale Großveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen werden laut heutigem Kabinett-Beschluss weiter vereinheitlicht. Künftig gilt demnach bei Veranstaltungen, insbesondere Sport, eine allgemeine Kapazitäts-Grenze von 50 Prozent. Im Kultur-Bereich, inklusive Kinos, gelte eine Kapazitäts-Grenze von 75 Prozent. Stehplätze seien bei allen Veranstaltungen zugelassen. Wo immer möglich, werde die Einhaltung des Mindest-Abstands empfohlen. Für alle Veranstaltungen gelte außerdem eine absolute Personen-Obergrenze von 15 000. Im Übrigen bleibe es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangs-Beschränkung (2G-plus) und FFP2-Masken-Pflicht.

"Ich freue mich, dass sich der Ministerrat damit auch beim Sport für eine sanfte, kontrollierte und schrittweise Öffnung entschieden hat", kommentierte der bayerische Innen- und Sportminister Joachim Herrmann (CSU): "In Bayern sind bei überregionalen und regionalen Sportveranstaltungen wieder bis zu 50 Prozent der Stadion-Kapazität an Zuschauern zugelassen, darunter auch Stehplätze."

♦ Die tägliche Besucher-Obergrenze bei Messen wird laut heutigem Beschluss dementsprechend von 12 500 auf 25 000 Personen erhöht.

♦ Für Seilbahnen besteht laut Ministerrats-Beschluss künftig eine Kapazitäts-Grenze von 75 Prozent.

Bäder, Thermen und Saunen seien künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich.

Körpernahe Dienstleistungen (bisher 2G) seien künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich. "Die hier bisher vorgeschriebene Kontakt-Nachverfolgung entfällt", wurde außerdem aus der bayerischen Staatskanzlei nach den heutigen Corona-Beschlüssen erklärt.

♦ Außerdem heute vom bayerischen Ministerrat beschlossen: "Die Sperrstunde in der Gastronomie wird aufgehoben."

♦ Ferner heute beschlossen: "Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kinder-Tages-Betreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Test-Nachweis erbracht werden." Hierfür erhalten die Eltern laut Staatskanzlei-Meldung zusätzliche Berechtigungs-Scheine.

♦ Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lock-Down werden laut heutigem Beschluss bis einschließlich 23. Februar dieses Jahres weiterhin ausgesetzt.

Der bayerische Landtag werde darum gebeten, in seiner Sitzung am 15. Februar für den Freistaat das weitere Bestehen einer epidemischen Lage und in der Folge die weitere Anwendbarkeit der in § 28a IfSG dafür vorgesehenen Befugnisse festzustellen.

Impf-Zentren bleiben bestehen

Bayern wird die staatlichen Corona-Impf-Zentren mindestens bis zum 31. Dezember dieses Jahres fortführen. Auch das hat der Ministerrat am heutigen Dienstag in München beschlossen. "Die Verlängerung der Finanzierung der Impf-Zentren garantiert eine bedarfsgerechte Fortführung des Impf-Betriebs auch unter sich ändernden Rahmenbedingungen und schafft Planungs-Sicherheit für die Betreiber auf kommunaler Ebene", heißt es aus der Staatskanzlei. "Schwerpunkte der bayerischen Impf-Strategie bleiben dabei die mobilen Impf-Teams sowie niedrigschwellige Impf-Angebote.

Die Staatsregierung bereite sich damit frühzeitig unter anderem auf Impfungen mit weiteren Impfstoffen – zum Beispiel varianten-angepasste Impfstoffe, Impfstoffe für Unter-fünf-Jährige – sowie auf die mögliche Einführung einer allgemeinen Impf-Pflicht vor. "Um diese zentralen Herausforderungen der kommenden Monate zu bewältigen, ist das ergänzende staatliche Impf-Angebot auch nach dem 30. April 2022 unverändert erforderlich", wurde nach der heutigen Kabinett-Sitzung erklärt.

Der Ministerrat habe zudem die "Anpassung der Kapazitäten der Impf-Zentren" beschlossen: Die Impf-Zentren sollen demnach künftig in Abstimmung mit dem bayerischen Städtetag und dem bayerischen Landkreistag durchschnittlich Grundkapazitäten von rund 2000 Impfungen pro Woche pro 100 000 Einwohner sowie Maximal-Kapazitäten von rund 3000 Impfungen pro Woche pro 100 000 Einwohner vorhalten. Im reduzierten Betrieb bei geringer Impf-Nachfrage können den Angaben zufolge abweichend von der Grundkapazität rund 1500 Impfungen pro Woche pro 100 000 Einwohner angeboten werden, bei hoher Impf-Nachfrage sollen im Einzelfall die Maximal-Kapazitäten auch überschritten werden können.

"Grundsätzlich gilt, dass stets gewährleistet sein muss, dass die Kapazitäten kurzfristig auf die vorzuhaltende durchschnittliche Grundkapazität sowie auf die Maximal-Kapazitäten erhöht werden können", meldete die bayerische Staatskanzlei. Die Versorgung der Impf-Zentren mit Corona-Impfstoff erfolge weiterhin über die Regel-Versorgung – genannt werden der pharmazeutische Großhandel und Apotheken. Bayern halte zudem an der Software "BayIMCO" zur Steuerung der Impf-Termine über die offizielle Internet-Seite https://impfzentren.bayern fest. Diese wird laut Staatskanzlei auch künftig an die aktuellen Entwicklungen und sich ändernde Gegebenheiten und Vorgaben angepasst.

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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