Verfügung der Regierung wegen andauernd hoher Bodenfeuchte. Wiesenbrüter-Gebiete sind aber von der Frist-Verlängerung ausgenommen.
(ty) Zum Schutz von Wiesenbrütern verbietet das bayerische Naturschutz-Gesetz seit dem Jahr 2020 das Walzen von Wiesen und Weiden nach dem 15. März bis zur ersten Mahd. Um besonderen Nässe-Lagen oder auch regionalen klimatischen Besonderheiten gerecht zu werden, können allerdings Ausnahmen von diesem Verbot zugelassen werden. "So werden Artenschutz und die Belange der Landwirtschaft praxisgerecht in Einklang gebracht", heißt es aus der Regierung von Niederbayern, die nun eben – wieder einmal – eine solche Ausnahme macht. Das wurde jetzt bekanntgegeben und außerdem im heutigen Amtsblatt der Regierung veröffentlicht.
"Mit Erlass der Allgemein-Verfügung vom 24.02.2022 darf – wie bereits im Jahr 2020 und 2021 – in Niederbayern in diesem Jahr insbesondere aufgrund der andauernden hohen Bodenfeuchte Grünland mit Ausnahme der Wiesenbrüter-Gebiete bis einschließlich 01.04.2022 gewalzt werden", heißt es in einer heute herausgegebenen Presse-Mitteilung der Regierung von Niederbayern. "Dagegen bleibt – ebenfalls wie in den Vorjahren – in sämtlichen niederbayerischen Wiesenbrüter-Gebieten das Walzen zum Schutz von Gelegen bereits nach dem 15.03.2022 verboten. Insbesondere Brachvögel und Kiebitze beginnen zu diesem Zeitpunkt mit dem Brüten."
Grundlage für diese Entscheidung "sind aktuelle Daten des Deutschen Wetterdienstes sowie fachliche Beurteilungen der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und des bayerischen Landesamts für Umwelt", erklärt die Regierung von Niederbayern zum Hintergrund und führt weiter aus: "Das Walzen von Grünland im Frühjahr dient der Rückverfestigung des Bodens nach dem Winterfrost, der Anregung der Durchwurzelung und zum Einwalzen von Steinen. Der Boden darf hierzu weder zu nass, noch zu trocken sein und die Gräser sollten sich im Stadium des Wieder-Ergrünens befinden."
Die genaue Lage der Wiesenbrüter-Gebiete kann unter folgendem Link ermittelt werden: http://fisnatur.bayern.de/webgis. Dazu müsse unter dem Thema "Arten- und Biotopschutz" der Layer "Wiesenbrüter-Kulisse" aktiviert werden. Interessierte können auf eine Kurzanleitung (hier der direkte Link) zurückgreifen oder sich bei technischen Problemen an die Servicestelle per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Für Landwirte seien Informationen zu den Wiesenbrüter-Gebieten auch im "iBALIS" verfügbar. Die Allgemein-Verfügung und ihre Begründung sind unter diesem Link abrufbar.