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In Bayern gibt es vorerst nur noch Basis-Schutz-Maßnahmen und Empfehlungen. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen.

(ty) Der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat auf die neuen Corona-Basis-Schutz-Maßnahmen hingewiesen, die ab dem morgigen Sonntag, 3. April, und zunächst bis 30. April im Freistaat gelten. "Bayern setzt um, was uns der Bund als Basis-Schutz-Rahmen lässt", erklärte er. "Die Hotspot-Regelung ist für ein Flächenland wie Bayern nicht umsetzbar, es fehlen hierfür schlichtweg rechtssichere Kriterien." Die Verordnung enthalte daher zu manchen Maßnahmen – wie etwa dem allgemeinen Masken-Tragen in Innenräumen oder der Erstellung eines Hygiene-Konzepts – nur Empfehlungen. "Rechtlich anordnen können wir dies nicht mehr", so Holetschek. "Wir setzen hier auf die Vernunft und das Verantwortungs-Bewusstsein der Menschen." Nachfolgend die Details zu den neuen Regelungen.

"Wir wollen vulnerable Gruppen weiterhin bestmöglich schützen", so der Minister. Deshalb bleibe die Masken-Pflicht in bestimmten Einrichtungen bestehen. Dazu zählen seinen Worten zufolge: Arzt-Praxen, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationären Pflege-Einrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus gelte die Masken-Pflicht nach wie vor im öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) sowie außerdem in Obdachlosen- und Flüchtlings-Einrichtungen, außer in den privaten Räumlichkeiten.

"In allen anderen Innenräumen, wie zum Beispiel im Einzelhandel, fällt die Masken-Pflicht – außer die Betreiber beziehungsweise Inhaber ordnen sie in eigener Verantwortung per Hausrecht an", heißt es in einer heute veröffentlichten Mitteilung des bayerischen Gesundheits-Ministeriums. "Der Bund hat es sich hier einfach gemacht und schiebt die Verantwortung ab", kommentiert Holetschek und ergänzt: "Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll gewesen, die Masken-Pflicht im Einzelhandel oder bei Veranstaltungen sowie in kulturellen Einrichtungen angesichts der Infektionslage für vier weitere Wochen beizubehalten."

Weiter erläuterte der Minister: "In Schulen und Kitas bleiben wir bei den bisherigen Test-Erfordernissen." Sollte es einen bestätigten Corona-Infektionsfall in einer Klasse oder Gruppe geben, fänden auch weiterhin verstärkt Testungen statt. "Auch der Zutritt zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie der Zugang zu Justizvollzugsanstalten ist für Besucherinnen und Besucher nur mit einem tagesaktuellen Schnelltest möglich", so Holetschek. "Beschäftigte der vulnerablen Einrichtungen brauchen weiterhin zwei Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktuelle Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind."

Holetschek findet: "Auch wenn wir uns alle nach Normalität sehnen: Dafür ist es noch zu früh. Wir stecken nach wie vor in der Corona-Pandemie. Der Wegfall von Maßnahmen wiegt die Bürgerinnen und Bürger in einer falschen Sicherheit." Neben dem Schutz der vulnerablen Gruppen müsse man endlich auch die seit zwei Jahren andauernde Höchstlast im Gesundheits-System reduzieren. "Das sind wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Bereich schuldig, die seit zwei Jahren Übermenschliches leisten", so der Minister. Er unterstütze den Aufruf der bayerischen Krankenhaus-Gesellschaft, sich und andere Menschen jetzt eigenverantwortlich zu schützen. Sein Appell an die Bürger: "Halten Sie bitte nach wie vor Abstand, tragen Sie die Maske in allen Innenräumen und nutzen Sie die Impf-Angebote. Ein vollständiger Impfschutz – inklusive Auffrischungs-Impfung – verhindert schwere Krankheits-Verläufe am besten und entlastet alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen."

So fasst der Bürgerbeauftragte der bayerischen Regierung die neuen Regeln zusammen (Quelle: www.buergerbeauftragter.bayern)

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.


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