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32-Jähriger hat sich nach seiner gestrigen Aktion auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung zu verantworten.

(ty) Umfangreicher strafrechtlicher Ärger dürfte auf einen 32 Jahre alten Pkw-Lenker zukommen, der am gestrigen Vormittag im stark alkoholisierten Zustand auf der Bundesstraße B16 im Gemeinde-Bereich von Bad Abbach einen Verkehrsunfall gebaut hat und danach geflüchtet ist. Sein Führerschein wurde von der Polizei einkassiert. Der Mann hat sich jetzt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und obendrein wegen Beleidigung zu verantworten.

Gescheppert hatte es gegen 11.15 Uhr beim Bad Abbacher Ortsteil Lengfeld. Laut Polizei stand eine 60-Jährige aus Bad Abbach mit ihrem Auto im Mühlweg und wollte geradeaus über die B16 in die Straße "Am Fischbaum". Sie habe die vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge auf der Bundesstraße passieren lassen. Von links kommend, sei der 32-Jährige mit seinem Wagen in den Mühlweg abgebogen, wobei es zum Zusammenstoß mit dem Auto der 60-Jährigen gekommen sei. Nach dieser Kollision sei der 32-Jährige geflüchtet. Verletzt worden sei bei dem Unfall zum Glück niemand.

Von den hinzugerufenen Streifenbeamten der Kelheimer Polizeiinspektion sei der 32-Jährige, der ebenfalls im Gemeinde-Bereich von Bad Abbach wohnt, schließlich an seiner Wohnadresse angetroffen worden. Ein bei ihm durchgeführter Alkohol-Test habe einen Wert in Höhe von zwei Promille ergeben. Der Führerschein des Mannes sei sichergestellt worden. Den wird er vermutlich so schnell nicht wiedersehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens wegen Gefährdung des Straßenverkehrs droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash oder werden andere gefährdet, dann lautet der Vorwurf nicht selten – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Weil der 32-Jährige im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme einen der Beamten beleidigt haben soll, droht ihm auch diesbezüglich ein Strafverfahren. Bei dem Crash war an beiden Pkw ein Sachschaden entstanden.


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