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Am Ortsausgang verlor der 18-Jährige heute Nacht die Kontrolle über den Pkw. Sein Führerschein wurde gleich einkassiert.

(ty) In der Nacht zum heutigen Samstag hat ein betrunkener Fahranfänger im Stadtgebiet von Kelheim einen Verkehrsunfall gebaut, bei dem ein 23 Jahre alter Mitfahrer schwere Verletzungen erlitten hat. Der 18-jährige Crash-Verursacher selbst sowie ein 50-jähriger Mitfahrer trugen nach Angaben der Polizei jeweils leichte Verletzungen davon. Auf den 18-Jährigen kommt jetzt ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen fahrlässiger Körperverletzung zu; sein Führerschein wurde von der Polizei gleich einkassiert.

Wie die örtliche Polizeiinspektion berichtete, wollten der 18-Jährige, der 50-Jährige und der 23-Jährige heute Nacht von Kelheim nach Hemau fahren. Der 18-Jährige habe den Mercedes gesteuert, als es gegen 0.30 Uhr zu dem folgenreichen Unfall gekommen sei. Auf der Hemauer Straße (Staatsstraße 2233), kurz vor dem Ortsausgang von Kelheim, habe der junge Mann die Kontrolle über den Wagen verloren und der Mercedes sei von der Strecke abgekommen. "Hierbei kollidierte er mit einem Verkehrszeichen und riss eine Straßenlaterne um", heißt es im Polizei-Bericht. "Der Pkw blieb schließlich im Graben stehen." Das gerammt Schild weist übrigens auf die Unfall-Gefahr auf der kurvigen Strecke hin.

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Der 23-Jährige wurde laut Polizei schwer verletzt; er wurde nach der Erstversorgung vor Ort vom Rettungsdienst in eine Klinik gebracht. Die zwei anderen Männer seien zur Abklärung ihres Gesundheits-Zustands ebenfalls in Krankenhäuser gebracht worden. Sie hatten sich, so wurde weiter gemeldet, jeweils leichte Verletzungen zugezogen. Die Kelheimer Feuerwehr kümmerte sich unter anderem um die Reinigung der Fahrbahn und die Verkehrs-Lenkung, außerdem halfen die Floriansjünger bei der Bergung des Wracks mit und sicherten die Landung des Rettungs-Hubschraubers ab. Bei dem 18-jährigen Unfall-Fahrer wurde den Angaben zufolge eine "erhebliche Alkoholisierung" festgestellt; die Rede ist von einem Wert in Höhe von mehr als 1,1 Promille. 

Der junge Mann musste deshalb, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und sein Führerschein wurde einkassiert. Den wird der Fahranfänger vermutlich so schnell nicht wiedersehen. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf – wie auch in diesem Fall – nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Im Zuge des Strafverfahrens droht dem 18-Jährigen aus dem Landkreis Regensburg auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.


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