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34-Jähriger missachtete in Bad Gögging die Vorfahrt. Nun geht es um Verkehrs-Gefährdung und einen Verstoß gegen das Betäubungsmittel-Gesetz.

(ty) Ein vergleichsweise glimpflich ausgegangener Verkehrsunfall in Bad Gögging hat einem 34-Jährigen letztlich zwei Strafverfahren eingebracht. Den Beamten von der Kelheimer Polizeiinspektion war nach eigenem Bekunden gestern gegen 11.50 Uhr eine Kollision zwischen zwei Fahrzeugen gemeldet worden. Der Hergang habe dann vor Ort schnell geklärt werden können. Die Rede ist von einem Vorfahrts-Unfall. Der Verursacher habe zwar seine Personalien hinterlassen. Als die Streifenbeamten anrückten, sei er aber nicht mehr vor Ort gewesen. Er habe sich "unter einem Vorwand" entfernt, so ein Polizei-Sprecher.

Der Grund für das Verschwinden habe sich für die Beamten dann schnell gezeigt. Der 34-Jährige aus dem Kreis Kelheim sei in seiner Wohnung angetroffen worden; er habe unter dem Einfluss von Drogen gestanden. "Neben seinem Führerschein wurden mehrere Drogen-Utensilien sichergestellt", heißt es weiter. Der Mann musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Ihn erwarte jetzt ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs – angesichts des Unfalls unter Drogen-Einfluss – sowie eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz. Bei dem Unfall sei ein Sachschaden im vierstelligen Euro-Bereich entstanden. Verletzt worden sei niemand. 


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