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Behörde richtet Schutz- und Überwachungs-Zone ein. Hier lesen Sie, in welchen Gemeinden welche Beschränkungen für Tier-Halter gelten.

(ty) Angesichts eines Geflügelpest-Ausbruchs in Rottenburg im Nachbar-Landkreis Landshut hat die zuständige Veterinär-Behörde des Kelheimer Landratsamts eine Schutz- und eine Überwachungs-Zone im Kreis Kelheim eingerichtet. Die Schutz-Zone umfasse einen drei Kilometer großen Radius von dem betroffenen Betrieb und somit auch den südlichen Teil des Gemeinde-Bereichs von Rohr. Die Überwachungs-Zone (siehe auch Karte unten) umfasse indes einen zehn Kilometer großen Radius; darin lägen auch Teile der Gemeinden Hausen, Elsendorf, Herrngiersdorf, Kirchdorf, Langquaid, Rohr, Siegenburg und Wildenberg.

In den genannten Bereichen kommen bestimmte Haltungs-, Transport- und Handels-Beschränkungen zum Tragen. Das Veterinäramt fordert die Geflügel-Halter im Kreis Kelheim dazu auf, ihre Bestände entsprechend zu schützen. Die genauen Restriktions-Zonen könnten auf einer interaktiven Karte betrachtet werden, die unter diesem Link zu finden sei. Die vom Landratsamt erlassene Allgemein-Verfügung ist auf der Internet-Seite des Kreises Kelheim veröffentlicht; hier der direkte Link. Es wird außerdem darauf verwiesen, dass das Friedrich-Löffler-Institut auf seiner Homepage regelmäßig Risiko-Einschätzungen zum Thema veröffentlicht. Dort seien auch weitere Biosicherheits-Maßnahmen aufgeführt, die Geflügel-Halter zum Schutz ihrer Bestände treffen sollten. Hier der direkte Link.

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Das Veterinäramt des Landkreises Kelheim gab heute folgende Hinweise:

  • Schützen Sie Ihr Geflügel vor Kontakt mit freilebenden Vögeln: Halten Sie Ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutz-Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung: Betreten Sie den Auslauf beziehungsweise Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk. Lassen Sie die Schuhe, die Sie im Stall tragen, im Stall. Betreten Sie den Stall nicht mit Schuhen, die Sie draußen getragen haben.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren.
  • Sorgen Sie für lokale Desinfektions-Möglichkeiten.


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