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23-Jähriger vor seiner Wohnung in Saal-Mitterfecking gefasst. Für die Waffe hatte er keine Erlaubnis. Auch passende Munition gefunden. Ermittlungen laufen.

(ty) Nach einem nächtlichen Vorfall in einem anderen Landkreis ist in der vergangenen Woche ein 23-Jähriger aus dem Gemeinde-Bereich von Saal an der Donau (Kreis Kelheim) vor seiner Wohnung festgenommen worden. Die Handschellen klickten für ihn nach Angaben der Polizei am vergangenen Dienstag auf offener Straße im Ortsteil Mitterfecking. Wie es heißt, hatte der junge Mann zu diesem Zeitpunk eine erlaubnispflichtige, halbautomatische Schrotflinte bei sich. Gegen den 23-Jährigen laufen nach heutiger Mitteilung der Polizei nun Ermittlungen wegen des unerlaubten Besitzes und wegen des unerlaubten Führens der Waffe sowie außerdem wegen Bedrohung.

Wie ein Sprecher der Kelheimer Polizeiinspektion heute gegenüber unserer Redaktion erklärte, soll es zunächst in der Nacht zum vergangenen Dienstag einen Vorfall mit dem 23-Jährigen in einem anderen Landkreis gegeben haben. Diesbezüglich sei später bei der Polizei eine Bedrohung mit einer Waffe, einer Schrotflinte, gemeldet worden. Am Dienstagnachmittag sei der 23-Jährige in diesem Zusammenhang von Einsatzkräften der Polizeiinspektion aus Kelheim an seiner Wohnadresse in Saal-Mitterfecking aufgesucht worden. Nachdem der junge Mann vor den Augen der Gesetzeshüter mit einer Schrotflinte das Haus verlassen hatte, sei er auf offener Straße gestellt und festgenommen worden.

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"Zum Zeitpunkt der Festnahme kam es zu keinerlei Gefährdung anderer Personen", erklärte ein Polizei-Sprecher. Die besagte Schrotflinte sei nicht geladen gewesen, als der 23-Jährige festgenommen worden sei. Zu dieser Waffe passende Munition sei allerdings bei dem Mann später gefunden worden. Wie laut Polizei die weiteren Ermittlungen ergaben, hat der 23-Jährige keine Erlaubnis zum Besitz der besagten Waffe. Diese sei sichergestellt worden. "Gegen den Mann werden Ermittlungen wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Führens geführt", heißt es von der Polizei. Die strafrechtlichen Ermittlungen, auch zu der im Raum stehenden Bedrohung, laufen noch.


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