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Gegen 37-Jährigen wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verkehrs-Gefährdung und Körperverletzung ermittelt, gegen die Beifahrerin wegen Strafvereitelung.

(ty) Auf umfangreichen strafrechtlichen Ärger muss sich ein 37-Jähriger einstellen, der am frühen gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Pförring im Landkreis Eichstätt einen Verkehrsunfall gebaut hat, der zwei Verletzte gefordert hat. Wie aus dem heutigen Bericht der Polizei hervorgeht, kollidierte der von ihm gesteuerte Pkw beim Überholen mit dem Wagen eines 44-Jährigen, der nach links abbiegen wollte. Der 37-Jährige hat keinen Führerschein und war alkoholisiert. Auch seiner Beifahrerin blüht ein Strafverfahren.

Der Unfall geschah gegen 18.20 Uhr auf der Staatsstraße 2232 auf Höhe von Pförring. Wie die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Beilngries dazu erklärte, war der 44-Jährige aus dem Landkreis Eichstätt mit seinem Auto – von Wackerstein her kommend – in Richtung Pförring unterwegs. An der Einmündung zum Weideweg habe er dann nach links in diesen abbiegen wollen. Zeitgleich habe allerdings der 37-jährige Ingolstädter überholt. Daraufhin sei es zum Zusammenstoß der beiden Wagen gekommen. Beide Pkw-Lenker seien dadurch jeweils leicht verletzt worden.

Nach Angaben der Polizei verlief ein Alkohol-Test bei dem 37-Jährigen positiv. Deshalb musste er, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Sein Führerschein habe nicht sichergestellt werden können, so ein Polizei-Sprecher, "da er diesen bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgeben musste". Gegen den Ingolstädter werde nun strafrechtlich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. 

Auch seiner Begleiterin droht ein Strafverfahren. Gegenüber den Streifenbeamten habe die Beifahrerin des 37-Jährigen nämlich zunächst angegeben, dass sie zum Unfall-Zeitpunkt am Steuer des Wagens gesessen habe. Gegen die Frau werde deshalb nun wegen Strafvereitelung ermittelt, wie auf Anfrage unserer Redaktion erklärt wurde. "Beide müssen mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen", fasste die Polizeiinspektion aus Beilngries zusammen.

 


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