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Nach einem Hinweis wurde sie in Neutraubling gestellt. Den Gang ins Gefängnis konnte sie abwenden. Führerschein einkassiert, Strafverfahren folgt.

(ty) Durch den Hinweis eines aufmerksamen Verkehrsteilnehmers, der an dem Auto einen offenbar frischen Unfall-Schaden gesehen hatte, sind die Ordnungshüter in Neutraubling (Landkreis Regensburg) am gestrigen Morgen auf eine 22-jährige Pkw-Fahrerin gekommen, die per Vollstreckungs-Haftbefehl gesucht wurde. Bei den späteren Nachforschungen von Streifenbeamten sei herausgekommen, dass die tschechische Staatsangehörige zuvor im betrunkenen Zustand mit ihrem Audi einen Crash verursacht hatte. Durch die Zahlung des fälligen Geldbetrags habe die junge Frau den Haftbefehl abwenden können. Allerdings ist sie nun ihren Führerschein los und blickt einem Strafverfahren wegen der Rausch-Fahrt entgegen.

Gegen 7 Uhr habe der Zeuge mitgeteilt, dass er im Bereich der Pommernstraße in Neutraubling einen fahrenden Pkw mit Straubinger Zulassung und einem augenscheinlich frischen Unfall-Schaden gesehen habe, heißt es im Polizei-Bericht. Daraufhin haben Streifenbeamte den gemeldeten Audi in der Hartinger Straße angehalten. Er sei von einer 22-jährigen tschechischen Staatsangehörigen gelenkt worden, auf dem Beifahrersitz habe sich eine 21-Jährige befunden. Da die Beamten festgestellt hatten, dass die Pkw-Lenkerin offenbar alkoholisiert war, nahmen sie einen Atem-Test vor. Das Ergebnis habe im Bereich einer Straftat gelegen, so ein Polizei-Sprecher gegenüber unserer Redaktion – also über 1,1 Promille.

Deshalb musste die 22-Jährige, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei der tschechische Führerschein der Frau sichergestellt worden. Wie sich bei den polizeilichen Ermittlungen herausstellte, hatte die Frau kurz zuvor am Kreisverkehr in der Pommernstraße einen Unfall, bei dem das Heck ihres Audi in Mitleidenschaft gezogen wurde. "Nachdem sie dabei aber alleinbeteiligt keinen Fremdschaden verursachte, kann sie nicht wegen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort belangt werden", erklärt die Neutraublinger Polizei-Dienststelle. Ungeachtet dessen, kommt auf die 22-Jährige nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu. 

Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Der Pkw musste laut Polizei am Kontroll-Ort abgestellt werden, da auch die Beifahrerin aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht mehr fahrtauglich war. Die polizeilich gesuchte 22-Jährige habe den Vollstreckungs-Haftbefehl durch die Zahlung des fälligen Geldbetrages aus der Welt schaffen können. Ihr blieb dadurch der Gang ins Gefängnis erspart und sei wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.


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