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Der in Bayern gemeldete und aus der Ukraine stammende Mann hatte bei der Zoll-Kontrolle nur rund 300 Euro angemeldet. Nun läuft ein Bußgeld-Verfahren.

(ty) Zoll-Beamte haben am Münchener Flughafen bei der Kontrolle eines 66 Jahre alten Reisenden knapp 455 000 Euro Bargeld entdeckt. Einen Betrag in dieser Höhe hätte er vorher schriftlich anmelden müssen, berichtet heute das Hauptzollamt (HZA) aus der bayerischen Landeshauptstadt. Weil er das nicht gemacht habe, komme auf den Mann nun ein Bußgeld-Verfahren zu. Der Vorfall habe sich bereits am 19. November vorigen Jahres ereignet. Aus ermittlungstaktischen Gründen gehe man damit erst jetzt an die Öffentlichkeit, so eine Sprecherin auf Anfrage unserer Redaktion.

Der Rentner, der laut den Ermittlungen der Zoll-Behörde in München gemeldet ist und ukrainische Wurzeln hat, sei am Abflug-Gate einer Ausreise-Kontrolle unterzogen worden, berichtet das Hauptzollamt. Dabei habe der 66-Jährige auf Befragen durch die Beamten rund 300 Euro angemeldet. Weitere Barmittel habe man zunächst nicht feststellen können, heißt es im Presse-Bericht. Nach Beendigung der Kontrolle sei dem 66-Jährigen von einer unbekannten männlichen Person beim Boarding ein Handgepäcks-Koffer übergeben worden.

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Bei der erneuten Kontrolle des Reisenden habe man dann knapp 455 000 Euro in dem übergebenen Handgepäck entdeckt, ist im Bericht des Hauptzollamtes weiter zu lesen. Die Barmittel seien sichergestellt worden. Gegen den Rentner sei ein Bußgeld-Verfahren eingeleitet worden. "Über die Herkunft des Geldes machte der Mann keine Angaben", erklärte die Sprecherin des HZA. Die Ermittlungen in dem Fall dauern noch an.

Zur rechtlichen Einordnung des Vorfalls verweist das HZA auf diese gesetzliche Regelung: "Personen, die mit Barmitteln – also Bargeld und Wertpapieren sowie Gold mit hohem Goldgehalt – im Gesamtwert von 10 000 Euro oder mehr in einen Nicht-EU-Staat aus Deutschland aus- oder aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden."


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