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62-jähriger Pkw-Lenker hatte 2,5 Promille, als es in Moosburg beim Einparken krachte. Betrunkener 53-Jähriger geriet bei Mainburg mit einem Kleintransporter auf Abwege.

(ty) Zwei betrunkene Autofahrer haben am gestrigen Sonntag in Moosburg beziehungsweise in Mainburg-Sandelzhausen jeweils einen folgenreichen Verkehrsunfall gebaut. Ein 62-Jähriger, der es auf über 2,5 Promille brachte, krachte beim Einparken mit seinem Pkw gegen einen Zaun. Ein 53-Jähriger, der mehr als 1,1 Promille intus hatte, prallte mit seinem Kleintransporter gegen einen Zaun sowie eine Straßen-Laterne und rauschte in eine Hecke. Beide Männer mussten zur Blutentnahme, beide blicken jetzt einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs entgegen und müssen in diesem Zusammenhang auch den Entzug der Fahrerlaubnis befürchten. Ihre Führerscheine wurden sichergestellt.

In Mainburg-Sandelzhausen schepperte es gegen 5.10 Uhr. Laut Polizei war der 53-Jährige, der aus dem Kreis Kelheim stammt, mit einem Kleintransporter auf der Thalhamer Straße in Richtung der Ortsmitte unterwegs und kam kurz vor der Einmündung zur Äußeren Landshuter Straße nach rechts von der Strecke ab. Nachdem der Wagen einen Zaun und eine Straßen-Laterne touchierte habe, sei er in einer Hecke zum Stehen gekommen. Und nachdem bei dem Mann "alkoholtypische Auffälligkeiten" festgestellt worden seien, habe ein freiwilliger Atem-Test einen Wert im Bereich einer Straftat ergeben. Der bei dem Unfall entstandene Schaden wurde auf 20 000 Euro geschätzt. Der Kleintransporter wurde abgeschleppt.

In Moosburg an der Isar krachte es kurz vor 19 Uhr. Der 62-Jährige, der im Kreis Freising wohnt, war nach Angaben der Polizei mit seinem Renault auf der Egerlandstraße unterwegs. Auf Höhe von Haus-Nummer 27a sei er dann mit seinem Pkw beim Einparken gegen den Zaun gefahren. Der entstandene Sachschaden wurde auf 1000 Euro taxiert. Der Mann habe "offensichtlich unter erheblichen Alkohol-Einfluss" gestanden, so die Polizei – das sollte ein Test dann unmissverständlich belegen. Da beide Männer nicht nur betrunken am Steuer saßen, sondern dabei einen Unfall gebaut haben, wird gegen sie nicht nur wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt, sondern wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.


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