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Innenminister weist auf Verordnung hin, die an diesem Samstag in Kraft tritt. Neue Befugnis für Polizei des Freistaats geht auf Gesetzes-Änderung zurück.

(ty) Künftig kann die bayerische Polizei stichprobenartige und anlasslose Kontrollen zur Durchsetzung des Waffen- und Messer-Verbots auf Grundlage des Waffen-Gesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen und in Verbots-Zonen durchführen. Darauf hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann am heutigen Freitag hingewiesen. Eine entsprechende Verordnung trete zum morgigen Samstag, 30. November, in Kraft. "Damit kann die bayerische Polizei insbesondere das neue Messer-Verbot rechtzeitig zum Beginn der Christkindlmarkt-Saison auch ohne konkreten Anlass kontrollieren", so Herrmann.

Flächendeckende Kontrollen bei öffentlichen Veranstaltungen werde es in der Regel nicht geben und seien auch nicht erforderlich, erklärte der Minister: "Vor allem geht es darum, stichprobenartig zu überprüfen, dass keine unerlaubten Gegenstände mitgebracht werden, die eine Gefahr für die Sicherheit auf dem Christkindlmarkt darstellen können."

Die neue Befugnis für die Polizei des Freistaats geht auf die aktuelle Änderung des Waffen-Gesetzes zurück, die bundesweit zum 31. Oktober dieses Jahres in Kraft getreten ist. "An öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen dürfen neben Waffen nun grundsätzlich keine Messer mehr mitgeführt werden", fasst das bayerische Innenministerium zusammen und stellt klar: "Unter öffentliche Veranstaltungen fallen auch Weihnachtsmärkte."

Vom Verbot des Führens von Messern gebe es gesetzliche Ausnahmen, beispielsweise für das gewerbliche Ausstellen von Messern oder für Inhaber gastronomischer Betriebe sowie deren Kundinnen und Kunden. Zudem gelte seitdem ein Waffen- und Messer-Verbot im öffentlichen Personen-Fernverkehr, also in den Zügen und grundsätzlich auch in Bahnhofs-Gebäuden sowie an Haltepunkten des Fernverkehrs.

Wie Herrmann erläuterte, umfasst das geänderte Waffen-Gesetz unter anderem auch eine erweiterte Zusammenarbeit der Sicherheits-Behörden bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffen-Besitzern. "Zudem sind nun auch kleinere einseitig geschliffene Springmesser unter 8,5 Zentimeter Klingen-Länge grundsätzlich verboten, außer der Träger kann ein berechtigtes Interesse geltend machen oder der Umgang erfolgt in Zusammenhang mit der Berufs-Ausübung", so das Ministerium.

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"Wir haben die bayerische Polizei und alle Sicherheits-Behörden umfassend über die Neuerungen im Waffen-Gesetz informiert", unterstreicht Herrmann und versichert: "Damit ist der konsequente Vollzug sichergestellt." Seinen Worten zufolge hat die Sicherheit auf Weihnachtsmärkten hohe Priorität. "Unser Ziel sind möglichst sichere Christkindlmärkte in Stadt und Land", sagt er. "Gleichzeitig sollen unsere Sicherheits-Maßnahmen den vorweihnachtlich friedlichen und besinnlichen Charakter nicht stören. Das ist uns in den vergangenen Jahren hervorragend gelungen."

Für die Sicherheit der einzelnen Weihnachtsmärkte sei grundsätzlich der Veranstalter zuständig. Eng abgestimmt mit Polizei und Sicherheits-Behörden gebe es individuelle Sicherheits-Maßnahmen und maßgeschneiderte Sicherheits-Konzepte. Herrmann kündigt an: "Die Polizei wird lage-angepasst uniformiert und zivil Präsenz zeigen. Hierbei können auch Einheiten der bayerischen Bereitschaftspolizei sowie die Einsatzzüge der Polizeipräsidien unterstützen."


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