Logo
Anzeige
Anzeige

Erhebung erfolgt regelmäßig im gesamten Bundesgebiet, in Bayern werden heuer rund 130.000 Personen in etwa 60.000 Haushalten befragt. Wir erklären den Ablauf, die Hintergründe und den Unterschied zum Zensus.

(ty) Jedes Jahr wird im Freistaat – wie im gesamten Bundesgebiet – der so genannte Mikrozensus durchgeführt. "Diese Haushalts-Befragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung", erklärt das Landesamt für Statistik. Bundesweit ist den Angaben zufolge ein Prozent der Bevölkerung auskunftspflichtig – das seien in Bayern rund 130 000 Personen. "Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können", erklärt die Behörde. Die Befragung erfolge als Telefon-Interview oder online. Das Mitmachen ist indes nicht freiwillig: "Es besteht Auskunfts-Pflicht."

Der Mikrozensus ist laut Landesamt für Statistik die größte jährliche Haushalts-Befragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 60 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats jeweils Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen.

"Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern", so die Statistik-Behörde: "Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinder-Betreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden."

Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt den Angaben zufolge nach einem mathematisch-statistischen Zufalls-Verfahren, das zunächst Gebäude- beziehungsweise Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. "Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude", erklärt die Behörde und führt weiter aus: 

"Ehrenamtliche Erhebungs-Beauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingel-Schilder. Dabei können sie sich als Erhebungs-Beauftragte des bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen." Anschließend, so heißt es weiter, werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert.

zell

"Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert", so die Behörde. "Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefon-Interviews oder einer Online-Befragung beantworten." Für die Telefon-Interviews seien bayernweit etwa 130 Erhebungs-Beauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult worden seien. Die Befragungen fänden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.

"Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen", unterstreicht das Landesamt und stellt klar: "Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensus-Gesetz Auskunfts-Pflicht." Dabei unterlägen die Einzel-Angaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulasse.

Mikrozensus und Zensus

Der "Zensus" ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle zehn Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personen-Befragung des Zensus 2022 wurden zirka 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungs-Zählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen im Freistaat erhoben.

Der "Mikrozensus" findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden dabei deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunfts-Pflicht besteht für beide Erhebungen.


Anzeige
RSS feed