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40-Jähriger hatte 1,3 Promille, als er die Kontrolle über sein Auto verlor. Er wurde verletzt, sein Beifahrer kam mit dem Schrecken davon.

(ty) Ein betrunkener Pkw-Lenker hat am frühen gestrigen Abend im Bereich von Altmannstein einen heftigen Verkehrsunfall gebaut, der ihm nicht nur Verletzungen und eine Strafanzeige eingebracht, sondern auch den Führerschein gekostet hat. Wie aus einer heutiger Mitteilung der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Beilngries hervorgeht, war der 40-Jährige mit seinem Auto auf der Kreisstraße – von Hagenhill her kommend – in Richtung Altmannstein unterwegs, als die Fahrt gegen 18.30 Uhr ein krachendes Ende fand.

Am Ortsbeginn von Altmannstein, im Verlauf einer Links-Kurve, habe der 40-Jährige die Kontrolle über seinen Wagen verloren und sei nach links von der Strecke geraten. "Im angrenzenden Straßengraben kippte das Auto zur Seite und kam schließlich auf dem Dach zum Liegen", heißt es im Bericht der Polizei. Der Pkw-Lenker habe dabei leichte Verletzungen erlitten, sein gleichaltriger Beifahrer sei unversehrt davongekommen. Der an dem Auto entstandene Sachschaden wurde von Streifenbeamten in einer Größenordnung von 10 000 Euro angesiedelt. 

"Der Grund für den Kontroll-Verlust lag wohl am alkoholisierten Zustand des Fahrers", vermuten die Gesetzeshüter. Ein Alko-Test habe bei dem Unfall-Fahrer jedenfalls einen Wert von rund 1,3 Promille ergeben. Angesichts dieser Feststellung musste der Mann, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei sein Führerschein sichergestellt worden. Den wird er vermutlich so bald nicht wiedersehen. Denn im Zuge des Strafverfahrens, das ihm jetzt blüht, droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel in Höhe von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – so auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. 


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