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Klarstellung des bayerischen Innenministers zu Regelung für ehrenamtliche Einsatzkräfte. Es geht auch um Routine und Fahrpraxis mit Blick auf den Ernstfall.

(ty) "Der Helfer-Führerschein gilt auch für Sanitäts- und Betreuungs-Dienste, wenn die jeweiligen Einsatzkräfte ehrenamtlich tätig sind." Das hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am heutigen Mittwoch klargestellt. Hierbei komme es nicht darauf an, ob die jeweilige Einsatz-Organisation für den Sanitäts-Dienst bezahlt werde. "Die Einsatzkraft muss ehrenamtlich unterwegs sein. Das reicht aus, um mit dem Helfer-Führerschein Fahrzeuge von mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen zu bewegen", erläuterte der Minister.

"Wer zum Beispiel zu Sanitäts-Diensten bei Großveranstaltungen fährt, sammelt Einsatz-Routine und übt die Fahrt mit schweren Einsatz-Fahrzeugen auch ohne Blaulicht und Martinshorn", führte Herrmann dazu weiter aus und betonte: "Das ist im Interesse der Verkehrs-Sicherheit. Wer regelmäßig übt, gewinnt Sicherheit im Umgang mit den Einsatz-Fahrzeugen. Für den Ernstfall sind die Einsatzkräfte dann besser gerüstet." Der so genannte Feuerwehr- oder Helfer-Führerschein ist laut Innenministerium eine spezielle Fahr-Berechtigung für Freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk (THW) und sonstige Einheiten im Katastrophenschutz.

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Herrmann erläutert zu diesem Helfer-Führerschein: "Er berechtigt ehrenamtliche Einsatzkräfte, Einsatz-Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen zu fahren – auch mit Anhängern, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 7,5 Tonnen nicht übersteigt." Die Berechtigung ist nach den Worten von Herrmann personenbezogen und darf nur erteilt werden, "wenn eine entsprechende Ausbildung absolviert und die Befähigung zum Führen von schwereren Einsatz-Fahrzeugen in einer praktischen Prüfung nachgewiesen wird".

Der Helfer-Führerschein gilt nach Angaben des bayerischen Innenministeriums nur für die Wahrnehmung von Aufgaben der genannten Einsatz-Organisationen. Zuletzt hatte es Unsicherheiten darüber gegeben, ob der Helfer-Führerschein auch bei Sanitäts- und Betreuungs-Diensten durch ehrenamtliche Einsatzkräfte gilt.


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