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Stadtverwaltung informiert über aktuelle Entscheidung des Krankenhaus-Aufsichtsrats und erklärt die Hintergründe.

(ty) Der Aufsichtsrat des Klinikums von Ingolstadt habe in dieser Woche entschieden, im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben ein Angebot von ambulanten operativen Schwangerschafts-Abbrüchen nach der Beratungs-Regelung am Klinikum in Ingolstadt zu prüfen und umzusetzen. Das teilte die Stadtverwaltung von Ingolstadt mit. Bereits bisher gebe es im Rahmen der gesetzlichen Regelung die Möglichkeit eines Schwangerschafts-Abbruchs bei medizinischer oder kriminologischer Indikation.

Schwangeren Frauen aus der Region solle in einer Konflikt- und Notsituation nach entsprechender Beratung ein Angebot vor Ort gemacht werden und damit ein Zugang zu einer straffreien medizinischen Versorgungs-Leistung ermöglicht werden, wird in der aktuellen Presse-Mitteilung dargelegt. Bisher seien Frauen gezwungen, in weiter entfernte Städte zu reisen – "mit entsprechenden gesundheitlichen Risiken bei Komplikationen". Die Frage des Angebots der Vornahme von ambulanten operativen Schwangerschafts-Abbrüchen am Klinikum von Ingolstadt habe die Stadt schon lange begleitet, heißt es aus dem Rathaus.

"Es gab dazu Diskussionen im Aufsichtsrat und in den vergangenen Jahren immer wieder Gespräche der Stadtspitze mit Vertreterinnen von Schwangerschafts-Beratungsstellen und der Stadtverwaltung", wurde zum Hintergrund erklärt. Ende des vergangenen Monats habe ein "Stadtrats-Hearing" stattgefunden – mit Mitgliedern des Sozial-Ausschusses und des Klinikums-Aufsichtsrats, mit Vertretern des Klinikums und des Gesundheitsamts sowie mit Vertreterinnen von Schwangerschafts-Beratungsstellen und von der Gleichstellungsstelle. "Dabei bestand partei-übergreifend Einigkeit, dass die ethisch-moralische Frage der Schwangerschafts-Abbrüche seit Jahrzehnten auf der dafür zuständigen Bundes-Ebene diskutiert worden ist."

Weiter wurde aus dem Rathaus erklärt: "Es gab in Bonn und Berlin unzählige Experten-Anhörungen, intensive Abwägungs-Prozesse und am Ende stand ein Beschluss des deutschen Bundestages, der Schwangerschafts-Abbrüche innerhalb einer bestimmten Frist und nach entsprechender Beratung straffrei stellt." In dem genannten, örtlichen Hearing in Ingolstadt "wurde deshalb die ethisch-moralische Frage und damit die Zulässigkeit nicht erneut diskutiert, weil sie der Bundesgesetzgeber längst entschieden hat".


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