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Festgelegt wird das anhand von Daten des Landesamts für Statistik. Demnach ist morgen nur in 1708 der insgesamt 2056 Gemeinden im Freistaat ein gesetzlicher Feiertag. Hier die Details sowie ein Übersichts-Karte.

(ty) An diesem Freitag, 15. August, ist "Mariä Himmelfahrt". In 1708 von insgesamt 2056 bayerischen Kommunen ist das ein gesetzlicher Feiertag. In den restlichen 348 Gemeinden, in denen die evangelische Bevölkerung die katholische Bevölkerung überwiegt, ist der 15. August dagegen kein Feiertag. Das geht aus aktuellen Informationen des Landesamts für Statistik hervor. Mit der Feststellung der Einwohner-Zahlen aus dem Zensus 2022 ergeben sich ab diesem Jahr für acht Gemeinden im Freistaat Änderungen bezüglich "Mariä Himmelfahrt": Im Vergleich zum Vorjahr erhalten sechs Kommunen den Feiertag hinzu – in zwei Gemeinden ist "Mariä Himmelfahrt" dagegen nicht mehr gesetzlicher Feiertag, aber nach Artikel 4 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertags-Gesetz) weiterhin geschützt.

In 2048 der insgesamt 2056 Gemeinden im Freistaat "bleibt alles beim Alten", erklärt das bayerische Landesamt für Statistik mit Blick auf den 15. August. Nach den Ergebnissen des Zensus aus dem Jahre 2022 ist "Mariä Himmelfahrt" den Angaben zufolge ab heuer in folgenden Kommunen ein Feiertag: in Marktrodach in Oberfranken, in den mittelfränkischen Gemeinden Baiersdorf und Weisendorf, im unterfränkischen Schwebheim sowie in den Kommunen Memmingerberg und Oettingen in Bayern im Regierungsbezirk Schwaben.

"Baiersdorf und Memmingerberg hatten vor der Feststellung der amtlichen Einwohner-Zahlen aus dem Zensus 2011 noch die Voraussetzungen für den Feiertag erfüllt und erhalten den Feiertag ab diesem Jahr wieder", erklärt die Behörde weiter. "In den oberfränkischen Gemeinden Marktschorgast und Seßlach ist hingegen der 15. August nach der neuen Feststellung kein gesetzlicher Feiertag mehr, weil dort zum Stichtag des Zensus am 15. Mai 2022 mehr evangelische als katholische Personen ihren Hauptwohnsitz haben." 

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Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Gemeinden der Anteil der katholischen Bevölkerung überwiege, zeichne sich im Norden des Freistaats ein heterogenes Bild ab, erklären die Statistiker: "Speziell im protestantisch geprägten Ober- und Mittelfranken überwiegt der Anteil der evangelischen Kirchen-Mitglieder." Dort sei "Mariä Himmelfahrt" in 54,2 beziehungsweise in 81,0 Prozent der Gemeinden kein gesetzlicher Feiertag. In Schwaben, Unterfranken und in der Oberpfalz ist der 15. August hingegen überwiegend ein Feiertag.

Zum Hintergrund erklärt die Behörde: Gemäß Artikel 1, Absatz 1, Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 21. Mai 1980 (Feiertags-Gesetz) ist in Bayern der 15. August – "Mariä Himmelfahrt" – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz haben. Auf welche Kommunen das zutrifft, stellt gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Feiertags-Gesetzes das Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung, des aktuellen Zensus, fest.

Eine Übersicht dazu, in welchen Gemeinden im Freistaat das Fest "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag ist, ist auf der Internet-Seite des bayerischen Landesamts für Statistik unter diesem Link zu finden.


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