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Nach einer Mitteilung wurde der 33-Jährige heute kurz vor 1 Uhr aus dem Verkehr gezogen. Gegen ihn wird jetzt strafrechtlich ermittelt.

(ty) Die örtliche Polizeiinspektion ist nach eigenem Bekunden heute gegen 0.55 Uhr über einen augenscheinlich stark alkoholisierten E-Scooter-Fahrer informiert worden, der angeblich auch bereits gestürzt war. Von Streifenbeamten sei der gemeldete Mann, ein 33-jähriger Ukrainer, dann im Bereich der Osttangente ausfindig gemacht worden. Er sei tatsächlich "deutlich alkoholisiert" gewesen. Deshalb sei die Weiterfahrt unterbunden und der Führerschein sichergestellt worden. Der Mann habe eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Gegen ihn seien strafrechtliche Ermittlungen wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet worden. Durch den Sturz sei er nicht verletzt worden; auch Sachschaden sei nicht entstanden.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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