Warum sich das Kelheimer Amtsgericht mit dem Schlagersänger Roberto Blanco (77) beschäftigt – und wieso gegen ihn sogar ein Haftbefehl besteht
(ty) Das Amtsgericht Kelheim und Roberto Blanco. Da gibt es tatsächlich einen Zusammenhang. Denn die dortige Justizbehörde hat sich mit dem 77-jährigen Sänger zu befassen. Es besteht sogar Haftbefehl gegen den Schlagerstar. Nach Medienberichten hat das Amtsgericht aber heute klargestellt, dass Blanco nicht zur Verhaftung ausgeschrieben sei. Vielmehr solle der Sänger zu einer Vermögensauskunft gezwungen werden; der Haftbefehl sei eine Art letztes Mittel, hat der BR in Erfahrung gebracht.
Aber: Es gibt den Haftbefehl. Und ob er vollstreckt wird, liegt nun offenbar in den Händen von Blancos Ex-Frau Mireille, mit der er seit einiger Zeit im öffentlichen Clinch liegt. Es geht dabei ums Geld. Um viel Geld, angeblich um 150 000 Euro, die der Sänger ihr schulden soll.
Vor einiger Zeit hatte der Sänger („Ein bisschen Spaß muss sein“) einen Auftritt in Mainburg im Kreis Kelheim; und dort kam es zu einer so genannten Taschenpfändung. Angeblich hatte Blanco dabei allerdings weniger als 100 Euro parat. Deshalb ist nun das Amtsgericht Kelheim zuständig.
Dem Bayerischen Rundfunk zufolge erklärte das Kelheimer Amtsgericht heute: Wenn der Schlagerstar die Einsicht in seine Finanzen ermögliche oder die Schulden bei seiner Ex-Frau bezahle, werde es auch keine Verhaftung geben. Und: „Eine Verhaftung des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher erfolgt ausschließlich auf Antrag des Gläubigers“, wird aus einer Mitteilung des Gerichts zitiert. Weshalb Klaus Pieler, der Anwalt von Blancos Ex-Frau, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa betont: "Herr Blanco hat daher, wenn er die verlangte Vermögensauskunft nicht abgibt, mit seiner jederzeitigen Verhaftung zu rechnen."
Blanco selbst weiß offenbar nichts von einem Haftbefehl. „Bis jetzt war die Polizei nicht bei mir“, zitierte die Bild-Zeitung ihn heute. Laut übereinstimmenden Berichten, die sich auf Äußerungen von Blancos aktueller Ehefrau Luzandra berufen, soll der Sänger jedenfalls nun bis zum 7. Juni Zeit haben, seine Vermögensverhältnisse offen zu legen.
Ob Blanco zu der geforderten Offenlegung seiner Finanzen persönlich nach Kelheim kommen muss, ist unklar. Die Mittelbayerische Zeitung erfuhr von einer Sprecherin des Amtsgerichts: „In der Regel wird für die Abgabe einer Vermögensauskunft zuvor ein Termin mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher gemacht.“