Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der in Pfaffenhofen geplanten Erhöhung von Gewerbesteuer und Grundsteuer B
(ty) Wie berichtet, sollen in Pfaffenhofen die Steuern deutlich erhöht werden, um angesichts der massiven Investitionen in den nächsten Jahren die Verschuldung der Stadt unter 20 Millionen Euro zu halten. Konkret sind eine Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer um 8,5 bzw. zehn Prozent geplant. Die Verabschiedung des städtischen Haushaltsplans ist in der März-Sitzung des Stadtrats geplant. Wenn das Gremium die Erhöhung der Steuern beschließt, gelten die neuen Sätze bereits ab dem Steuerjahr 2015. Was die Erhöhungen konkret bedeuten, wenn es trifft und um wie viel tiefer man dann in die Tasche greifen muss, haben wir im Folgenden anhand von Daten und Angaben aus dem Rathaus zusammenstellt.
Grundsteuer
- Der Hebesatz für die Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude) soll von derzeit 350 auf 380 Punkte erhöht werden. Das entspricht einer relativen Steigerung von 8,5 Prozent.
- Diese Erhöhung bringt der Stadt nach eigenen Angaben zusätzliche Einnahmen von gut 250 000 Euro pro Jahr.
- Bei der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke soll der Hebesatz unverändert bei 350 Punkten bleiben.
Gewerbesteuer
- Der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll von derzeit 345 auf 380 Punkte erhöht werden. Das entspricht einer relativen Steigerung von zehn Prozent.
- Diese Erhöhung bringt der Stadt zusätzliche Einnahmen von rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr, wie es aus dem Rathaus heißt.
- Einen Hebesatz von 380 Punkten oder höher haben auch benachbarte Kreisstädte wie Freising, Kelheim oder Fürstenfeldbruck.
Wen trifft die Erhöhung der Grundsteuer B?
- Grundsteuerpflichtig sind die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten. Nicht betroffen sind laut Stadtverwaltung Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft, für welche die Grundsteuer A gilt.
- Geht man bei Wohneigentum von einer durchschnittlichen Belegung mit 2,3 Personen pro Wohneinheit aus, dann ergibt sich durch die Hebesatz-Steigerung „lediglich ein Mehrbetrag von deutlich unter einem Euro pro Kopf und Monat“, so die Stadtverwaltung.
- Immobilieneigentümer können die Grundsteuer als Teil der Nebenkosten umlegen. „Der Mehrbetrag von ein bis zwei Euro im Monat in einer Wohnung dürfte jedoch nicht zu einer Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen führen“, meint man im Rathaus. „Die schwankenden Energiepreise spielen hier eine wesentlich größere Rolle.“
Welche Folgen hat die Erhöhung der Grundsteuer B für den Immobilieneigentümer?
Das veranschaulicht die Stadtverwaltung an folgenden konkreten Beispielrechnungen.
Wen trifft die Erhöhung der Gewerbesteuer?
- Aktuell liegen nach Angaben der Stadtverwaltung über 2300 Gewerbeanmeldungen in Pfaffenhofen vor. Darunter waren im vergangenen Jahr knapp 1000 Gewerbesteuer-Zahler.
- Viele Gewerbetreibende werden von der Erhöhung des Steuerhebesatzes nicht betroffen sein. Aus dem Rathaus wird dazu erklärt: „Der Freibetrag liegt bei 24 500 Euro. Nur Gewinne, die darüber liegen, unterliegen der Gewerbesteuer. Kleingewerbetreibende oder Unternehmen, die hohe Investitionen getätigt haben beziehungsweise mit wirtschaftlichen Problemen kämpfen, zahlen somit gar keine Gewerbesteuer.“ Und: „Einzelkaufleute und Personengesellschaften (zum Beispiel OHG oder KG) können die von ihnen gezahlte Gewerbesteuer mit ihrer Einkommensteuer verrechnen. Dies gilt bis zu dem geplanten Hebesatz von 380 Punkten.“
- Generell nicht betroffen seien Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Designer.
- Fazit der Stadtverwaltung: „Von der Erhöhung tangiert sind damit lediglich Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften oder GmbHs.“
Welche Bedeutung hat die Erhöhung des Gewerbesteuersatzes für den Wirtschafts-Standort Pfaffenhofen?
- Keine große – meint man zumindest bei der Stadtverwaltung und erklärt dazu: „Entscheidende Kriterien für die Ansiedlung insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen in Pfaffenhofen sind neben den Grundstückspreisen für Gewerbegrund die Anbindung an Verkehrsnetze, die vorhandene Infrastruktur (zum Beispiel Breitbandanbindung), die Verfügbarkeit von Mitarbeitern und die Attraktivität des Standorts für Mitarbeiter durch das Vorhandensein von Schulen, Freizeiteinrichtungen, Kulturangeboten etc.“ Der Gewerbesteuer-Hhebesatz spiele bei Standort-Interessenten dagegen „keine wesentliche Rolle“. Das würden auch die Erfahrungen der städtischen Wirtschafts- und Servicegesellschaft (WSP) bestätigen: In Informationsgesprächen zur Standortsuche werde der Hebesatz der Gewerbesteuer nie erfragt, heißt es da.
- Die Unternehmensteuerreform von 2008 wirke nach wie vor zugunsten von Kapitalgesellschaften, heißt es aus dem Rathaus weiter. „In Konsequenz wurden auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften entlastet, indem diese die Gewerbesteuer in Höhe des 3,8-fachen Steuermessbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen können.“ Wie dargestellt, könne noch bei dem Hebesatz von 380 Punkten die Gewerbesteuer vollständig mit der Einkommensteuer verrechnet werden. „Beim 15-prozentigen Einnahmenanteil der Stadt aus der Einkommensteuer wird dann natürlich ein entsprechender Betrag abgezogen.“
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