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Ein Anruf bei der Integrierten Leitstelle in Landshut löste gestern eine Fahndung aus – den Absender erwarten nun eine Rechnung über die Einsatzkosten und ein Strafverfahren

(ty/zel) Aprilscherze kommen nicht bei jedermann gut an – schon gar nicht, wenn durch sie Polizei und Rettungsdienst in Atem werden. Gestern Vormittag rief eine männliche Person bei der Integrierten Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehr in Landshut an und erweckte den Eindruck einer gesundheitlichen Notlage. Der Anrufer gab den Standort nur unzureichend an, wie ein Polizeisprecher berichtet. Daher wurde die Inspektion Rottenburg verständigt, um die näheren Umstände zu klären. Da zu diesem Zeitpunkt noch von einer echten Notlage ausgegangen werden musste, wurde eine Vermisstenfahndung eingeleitet, wie es heißt.

Beamte der Inspektion Rottenburg ermittelten daraufhin im Umfeld des „Vermissten“ und grenzten den Standort der vermeintlich verunglückten Person auch mittels Handyortung ein. Und siehe da: Der 24-jährige Mann wurde schließlich wohlbehalten an seiner Arbeitsstelle angetroffen.

Über die Handynummer kam die Polizei bereits auf die Spur Anrufers. Noch nicht zweifelsfrei geklärt sei allerdings, wer das Mobiltelefon für den Notruf benutzt hat: Der 24-Jährige selbst oder jemand anderer? Fest steht indes bereits, dass der Aprilscherz handfesten Ärger nach sich ziehen wird: Gegen den Anrufer werde ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Notrufen eingeleitet. Außerdem habe er die Einsatzkosten zu tragen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin, „dass Scherzanrufe und falsche Notrufe nicht nur die Arbeit von Polizei und Rettungsdiensten behindern, sondern auch Straftaten darstellen, welche konsequent verfolgt werden“. 



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